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Betrunkener tritt Hund in der Wiener Innenstadt zu Tode

Die Begegnung mit einem aggressiven Betrunkenen endete für einen Hund in Wien leider tödlich
Die Begegnung mit einem aggressiven Betrunkenen endete für einen Hund in Wien leider tödlich ©Pexels/Stephanie Ho (Sujet)
Am Mittwochabend kam es in der Wiener Innenstadt zu einem schweren Fall von Tierquälerei, der für einen kleinen Hund tödlich endete. Ein aggressiver betrunkener Mann hatte das Tier mit Tritten attackiert.

Ein sehr grausamer Fall von Tierquälerei hat sich Mittwochabend in der Wiener Innenstadt zugetragen: Ein alkoholisierter 48 Jahre alter Mann soll auf der Freyung in der Wiener Innenstadt zunächst eine Veranstaltung in einer Galerie gestört und dann einen vor den Räumlichkeiten angebundenen Hund zu Tode getreten haben.

Hund in Wiener Innenstadt zu Tode getreten

Zunächst soll der 48-Jährige, ein Österreicher, Gäste der Veranstaltung belästigt haben. Er sei vom Sicherheitsdienst aus den Räumlichkeiten verwiesen worden, hieß es in einer Polizei-Aussendung am Donnerstag. Daraufhin soll er auf das Tier mehrfach eingetreten und es dabei tödlich verletzt haben, berichtete Polizeisprecher Christopher Verhnjak der APA.

Tödliche Tierquälerei: Betrunkener am Ring festgenommen

Eine Zeugin soll gegen 19.20 Uhr die Tat beobachtet und den Sicherheitsdienst alarmiert haben. Die Polizei erwischte den Mann im Zuge der Sofortfahndung auf der Ringstraße und nahm ihn fest. In einer ersten Befragung war er nicht geständig. Bei dem 48-Jährigen wurde im Zuge eines Alkotests eine Alkoholisierung von 1,9 Promille gemessen.

Tierschützer schockiert von grausamer Tat

Die Tat rief am Donnerstag auch Tierschützer auf den Plan. Die Organisation Pfotenhilfe befürchtete in einer Aussendung, dass "in diesem extrem schockierenden Fall der Täter entweder mit einer Diversion oder einer geringen Geldstrafe, bestenfalls einer kurzen, aber nur bedingten Freiheitsstrafe davonkommt", wie Geschäftsführerin Johanna Stadler kritisierte.

Dies rechtfertige die Justiz in aller Regel mit Unbescholtenheit, dem Alkoholeinfluss, einem Geständnis und erst recht, wenn sich der Täter reumütig gebe, führte sie weiters aus.

Hohe Strafe für Täter gefordert

"So ein Vorgehen entspricht aber nicht dem juristischen Grundsatz der abschreckenden Wirkung auf den Täter und potenzielle Nachahmungstäter beziehungsweise die Allgemeinheit. Im Gegenteil wird es sogar noch als Einladung empfunden, solche grauenvollen, abscheulichen Tierquälereien zu begehen."

Aus diesem Grund forderte die Tierschutzorganisation die Justiz auf, den Strafrahmen des § 222 Tierquälerei des Strafgesetzbuches von zwei Jahren Freiheitsstrafe möglichst weit auszuschöpfen, und Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die Höchststrafe auf drei Jahre zu erhöhen.

Anbindehaltung von Hunden verboten

In diesem Zusammenhang erinnerte Pfotenhilfe außerdem daran, dass die Anbindehaltung von Hunden in Österreich auch vorübergehend strikt verboten sei. Ausnahmen gelten nur kurzfristig (maximal 20 Minuten), etwa für kurze Lebensmitteleinkäufe.

(APA/Red)

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