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Bis zu 500 Euro Strafe: Italienischer Badeort verbietet Sitzen im Zentrum

Italienischer Badeort geht gegen Menschenansammlungen vor.
Italienischer Badeort geht gegen Menschenansammlungen vor. ©CANVA
Der italienische Küstenort Portofino verschärft die Regeln im öffentlichen Raum. Wer sich in bestimmten Bereichen des Ortszentrums auf Straßen, Plätzen oder Mauern niederlässt, riskiert Geldstrafen von bis zu 500 Euro.

Neue Verordnung für stark frequentierte Bereiche

Die Gemeinde Portofino hat eine Verordnung erlassen, die das Verhalten im öffentlichen Raum regelt. Betroffen sind vor allem das Ortszentrum sowie stark frequentierte Plätze des beliebten Badeorts an der ligurischen Küste.

500 Euro Bußgeld möglich: Portofino geht gegen Menschenansammlungen vor.

Demnach ist es in bestimmten Bereichen untersagt, auf Straßen, Plätzen und Gehwegen zu sitzen oder zu liegen. Die Regelung umfasst auch Mauern und weitere öffentliche Flächen im Zentrum.

Geldstrafen von 25 bis 500 Euro

Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder zwischen 25 und 500 Euro. Dabei handelt es sich um den allgemeinen Strafrahmen der Verordnung. Die konkrete Höhe der Strafe richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß und den Umständen des Einzelfalls.

Gemeinde will Menschenmassen besser steuern

Portofino zählt zu den bekanntesten Urlaubsorten Italiens und wird vor allem in den Sommermonaten von zahlreichen Touristen besucht. Die engen Gassen und Plätze im Zentrum führen regelmäßig zu hohem Besucheraufkommen.

Nach Angaben der Gemeinde soll die Verordnung dazu beitragen, Durchgänge freizuhalten, Engstellen zu vermeiden und das Ortsbild zu schützen. Zudem soll verhindert werden, dass sich größere Gruppen über längere Zeit in besonders sensiblen Bereichen aufhalten.

Diskussion über Einschränkung des öffentlichen Raums

Die Maßnahmen sorgen jedoch für Diskussionen. Kritiker sehen darin eine Einschränkung der gewöhnlichen Nutzung öffentlicher Flächen. Selbst eine kurze Pause könne dadurch problematisch werden.

Befürworter argumentieren hingegen, dass stark besuchte Tourismusorte auf entsprechende Regelungen angewiesen seien, um Überfüllung zu verhindern und einen reibungslosen Ablauf im Ortszentrum sicherzustellen.

(VOL.AT)

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