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Blackouts & Strommangel: Zürich plant für den Ernstfall

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Es ist ein Szenario, das in Krisenzeiten immer wahrscheinlicher wird: Ein Blackout. In Zürich gibt es schon genaue Pläne, was im Falle eines kantonweiten Stromausfalls passieren würde.
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Unser Nachbarland rüstet sich seit Monaten für ein mögliches Blackout und stimmt die 1,5 Millionen Einwohner:innen des größten Kantons in der Schweiz - die Stadt Zürich allein hat schon über 400 000 - bereits darauf ein, was im Ernstfall passiert. Am Dienstag wurden in einer Pressekonferenz Informationen zum Thema sowie konkrete Maßnahmen vorgestellt.

Nach der Einschätzung des Zürcher Regierungsrat ist eine „Strommangellage“ eines der „wahrscheinlichsten Krisenszenarien in der nahen Zukunft“. Ein möglicher Blackout könne zudem mehrere Tage andauern. Deshalb wird die Bevölkerung in einer Kampagne bereits darauf hingewiesen, was sie bei einem Blackout schon parat haben sollte.

Empfohlener Notvorrat

So rät die Regierung u. a. zu einem Notvorrat von 9 Litern Wasser pro Person sowie Essen für eine Woche, da die Lebensmittelversorgung im schlimmsten Fall nicht mehr sichergestellt werden kann. Außerdem empfehlen die Verantwortlichen, ein batteriebetriebenes Radio, eine Taschenlampe, Ersatzbatterien, Kerzen, Streichhölzer, ein Feuerzeug, einen Gaskocher und Bargeld bereit zu halten. Daneben sollte man ausreichend Hygieneartikel und eine Hausapotheke haben. Im Ernstfall könnten Handy, Festnetztelefon und Internet eventuell nicht mehr funktionieren und Supermärkte sowie Tankstellen würden geschlossen bleiben.

Grundsätzlich gute Stromversorgung

Die Schweiz ist mit eigenen Atomkraftwerken und viel Wasserkraft eigentlich gut versorgt, wenn es um die eigene Stromproduktion geht. Allerdings sei man laut den Verantwortlichen im Winter teilweise von Stromlieferungen aus Frankreich und Gaslieferungen aus Deutschland abhängig. Einen milden Winter könne man zu 90 Prozent mit eigenproduziertem Strom bewältigen, ansonsten müsse aber auf Energiezulieferungen aus dem Ausland zurückgegriffen werden.

Blackout vs. Strommangellage

Es wird grundsätzlich zwischen Blackout und Strommangellage unterschieden:

Strommangellage

Bei einer Strommangellage gibt es, wie der Begriff schon verrät, einen Mangel an Strom, also elektrischer Energie, im System. Die vorhandenen Produktionskapazitäten vermögen die Nachfrage an Strom nicht zu decken. Dies kann etwa durch den Ausfall mehrerer Stromproduzenten passieren, geschieht aber oft auch schleichend durch steigenden Energieverbrauch (z. B. in einem kalten Winter). Der Schweizer Bundesrat ordnet dann eine Lenkung von Angebot und Verbrauch an. Es handelt sich um eine sogenannte OSTRAL-Situation:

OSTRAL = Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen

Blackout

Im Gegensatz zur Stromangellage wird bei einem Blackout in der Regel genügend Energie produziert, um die Nachfrage zu decken. Es kommt dann aber zu einem plötzlichen Ausfall. Eine Verkettung unglücklicher Umstände kann dazu führen, dass die Energie nicht mehr vom Kraftwerk zu den Konsument:innen transportiert werden kann. Ein unerwartetes Ereignis (z. B. Ausfall eines Kraftwerks, Hackangriff, Naturereignis) kann zu einer großen Frequenzänderung bzw. Überlastung und infolgedessen zu automatischen Abschaltungen führen, auch um einen noch größeren Blackout, etwa in ganz Europa, zu verhindern. Hierbei spricht man von einer UFLS-Situation.

UFLS = automatischer frequenzabhängiger Lastabwurf (Under Frequency Load Shedding)

Geplante Maßnahmen

Bei den Maßnahmen gegen den Strommangel gibt es eine Einteilung in sogenannte Bereitschaftsgrade (BG): Während BG 2 und 3 nur freiwillige Maßnahmen vorsehen, werden beim Bereitschaftsgrad 4 Zwangsmaßnahmen verordnet. Hier könnte es etwa zur zentralen Steuerung des schweizerischen Kraftwerkparks, zum Verbot bestimmter Stromverbraucher (Verbrauchseinschränkungen bzw. Verbote von nicht absolut notwendigen und energieintensiven Anwendungen) oder Stromkontingentierungen, also vorgegebene Mengen-Einschränkungen (betrifft Großverbraucher mit mehr als 100 MWh pro Jahr), kommen. Es geht hier explizit um Großverbraucher, Privathaushalte werden nicht beeinträchtigt.

Außerdem sind sogenannte „rollierende Netzabschaltungen“ möglich, die im Gegensatz zur Kontingentiertung alle betreffen. Das würde bedeuten, dass notfalls alle vier Stunden der Strom ein- und ausgeschaltet wird und somit für diese vier Stunden gar kein Strom zur Verfügung stünde. Solche zyklischen Abschaltungen sollen aber möglichst vermieden werden: "Kommt es wirklich dazu, läuft im Kanton Zürich nicht mehr viel", meint ein Verantwortlicher. Dann würde man der Kanton zweiteilen, wobei immer eine Hälfte vier Stunden lang Strom hätte und darauffolgend die andere. Das Ganze sei aber ein absolutes Worst-Case-Szenario, so die Verantwortlichen: "Erst wenn alle Stricke reißen, kommt es zu zyklischen Abschaltungen."

Appell an Bürger

Von allen Schreckensszenarien abgesehen sei Energiesparen allgemein und gerade momentan sehr wichtig. Während der Kanton Zürich u. a. mit Einschränkungen bei der Gebäudebeleuchtung, beim Heizen in Innenräumen von Kantonsgebäuden und energieeffizientem Lüften als gutes Beispiel vorangehen will, wird auch die Bevölkerung dazu aufgefordert, Energie zu sparen. So wird den Bürgern etwa geraten, sich einen Kippschalter zu kaufen, um Standby-Verbrauch zu eliminieren. Das könne den jährlichen Stromverbrauch um bis zu zehn Prozent reduzieren.

(VOL.AT)

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