Stadtvertretung entscheidet über Einführung
Die Stadt Bludenz plant die Einführung einer Zweitwohnungsabgabe. Grundlage dafür ist das Vorarlberger Zweitwohnungsabgabegesetz, das Gemeinden entsprechende Maßnahmen gegen Leerstand und die Nutzung von Wohnungen als Zweitwohnsitz ermöglicht. Über die Einführung soll die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am Donnerstag entscheiden.
Wohnraum soll besser genutzt werden
Nach Angaben der Stadt werden Wohnungen zunehmend als Ferienwohnungen oder Wertanlagen genutzt. Besonders Wohnungen im Besitz von Personen, deren Lebensmittelpunkt nicht in Österreich liegt, stünden oftmals über längere Zeit leer und würden nur wenige Wochen im Jahr genutzt.
Gleichzeitig werde leistbarer Wohnraum für junge Menschen, Familien sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer knapper. Mit der Zweitwohnungsabgabe soll ein Anreiz geschaffen werden, Wohnungen dauerhaft selbst zu nutzen, zu vermieten oder leerstehende Objekte wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Ziel sei es, vorhandenen Wohnraum besser auszuschöpfen, bevor zusätzliche Flächen verbaut werden müssen.
"Wohnraum ist ein knappes Gut. Unser Ziel ist es, bestehende Wohnungen stärker dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen und damit den Druck auf den Immobilienmarkt zu reduzieren", erklärt die Stadt Bludenz in einer Aussendung.
Mehr als 1300 Objekte müssen überprüft werden
Die Maßnahme ist Teil eines landesweiten Pakets gegen Wohnungsleerstand. Laut Stadt richtet sie sich nicht gegen Personen, die aus beruflichen, familiären oder anderen nachvollziehbaren Gründen einen Nebenwohnsitz benötigen. Das Gesetz sieht für verschiedene Fälle Ausnahmen vor.
Bevor die Abgabe eingehoben werden kann, müssen in Bludenz allerdings 1342 gemeldete Zweitwohnsitze beziehungsweise mögliche Leerstände überprüft werden. Durch die Aktivierung bisher ungenutzter Wohnungen erwartet sich die Stadt mittelfristig ein größeres Angebot am Wohnungsmarkt. Dies könne dazu beitragen, den Preisdruck bei Miet- und Eigentumswohnungen zu reduzieren.
Das sieht die Regelung vor
Betroffen sind Wohnungen, die über mehr als die Hälfte des Jahres keinen Hauptwohnsitz aufweisen und nicht unter die gesetzlich festgelegten Ausnahmen fallen. Die Abgabe beträgt laut den vorliegenden Informationen 9,87 Euro pro Quadratmeter. Ausnahmen gelten unter anderem für:
- gewerblich an Gäste vermietete Wohnungen,
- bestimmte Ausbildungs- und Berufswohnsitze,
- Pflege- und Betreuungssituationen.
Geplant ist die Einführung der Zweitwohnungsabgabe im Jahr 2026. Erste Vorschreibungen sollen ab 2027 erfolgen.
(VOL.AT)