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Brand in Crans-Montana – Bar-Betreiber räumt verschlossene Tür ein

Crans-Montana: Betreiber gesteht verschlossene Tür nach Brand.
Crans-Montana: Betreiber gesteht verschlossene Tür nach Brand. ©APA
Nach der verheerenden Brandkatastrophe bei einer Silvesterparty im Schweizer Skiort Crans-Montana hat der Betreiber der Bar angegeben, dass eine "Servicetür" von innen verschlossen gewesen sei.

Bei seiner Vernehmung am Freitag durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis erklärte der Mann laut französischen und Schweizer Medienberichten, er habe diese Tür nach dem Brand von außen aufgebrochen, weil sie "von innen verriegelt" gewesen sei.

Mehrere Menschen lagen reglos an der Tür

Der Betreiber gab demnach gegenüber den Ermittlern an, es habe sich um eine "Servicetür" gehandelt, die "nicht als Notausgang gekennzeichnet" war. An der Tür hätten mehrere Menschen reglos gelegen. Ermittler vermuten, dass die Katastrophe durch an Flaschen befestigte Wunderkerzen ausgelöst wurde, die der Decke zu nahe kamen. Der Unternehmer gab den Berichten zufolge an, den schalldämpfenden Schaum an der Decke selbst in einem Baumarkt gekauft und installiert zu haben.

Verdacht auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung

Bei dem Feuer in der Bar "Le Constellation" waren in der Silvesternacht 40 Menschen ums Leben gekommen und 114 Menschen teils schwer verletzt worden. Gegen das französische Betreiber-Ehepaar wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung ermittelt. Der Mann wurde nach dem Verhör wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen.

3 Monate U-Haft

Das Zwangsmaßnahmengericht des Schweizer Kantons Wallis hat am Montag Untersuchungshaft für den Barbesitzer in der Folge des Brandes in Crans-Montana angeordnet. Diese Entscheidung gilt zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten.

Das Zwangsmaßnahmengericht (ZMG) erklärte sich in der Mitteilung "bereit, die Untersuchungshaft aufzuheben, sofern verschiedene von der Staatsanwaltschaft beantragte Maßnahmen – darunter insbesondere die Hinterlegung von Sicherheiten – getroffen werden." Diese erschienen als angemessen, um der Fluchtgefahr entgegenzuwirken. In der Zwischenzeit müsse die Freiheitsentziehung bestehen bleiben.

Weiter erinnerte das ZMG daran, "dass die Untersuchungshaft eine verfahrensrechtliche Haft ist, die ausschließlich dazu dient, den ordnungsgemäßen Ablauf der Ermittlungen zu gewährleisten." Ersten Erkenntnissen zufolge wurde der Brand im Keller der Bar wahrscheinlich durch Feuerwerksfontänen ausgelöst, die an Sektflaschen angebracht waren und zu nahe an die Decke gehalten wurden. Die Erhebungen konzentrieren sich unter anderem auf die Frage, ob die Schaumstoffdämmung an der Kellerdecke den Brandschutzvorschriften entsprochen hat.

(APA/AFP)

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