Bregenz Bodensee Fahrverbot: Sperrzone am Mehrerauer Seeufer ausgeweitet
Schutz für sensibles Natura-2000-Gebiet
Hintergrund der Anpassung ist der Schutz des Natura-2000-Gebiets „Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung“. Der Abschnitt zwischen dem Kloster Mehrerau und der Mündung der Bregenzerach gilt als besonders sensibel. Dort wächst unter anderem das seltene Bodensee-Vergissmeinnicht, das auf der Roten Liste gefährdeter Arten steht.
Verordnung wird angepasst
Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat die bestehende Verordnung über gesperrte Wasserflächen überarbeitet. Grund dafür ist die seit Juni 2024 geltende neue Schutzgebietsverordnung des Landes, an die die bisherigen Regelungen angepasst werden mussten.
Im Zuge der Neuerlassung kam es zu kleineren Änderungen, etwa durch die Einbeziehung zusätzlicher Bereiche wie des Bilgerilochs sowie durch eine Anpassung an die Mittelwasserlinie des Bodensees. Zudem wurden bisherige zeitliche Ausnahmen vom Fahrverbot gestrichen, um Widersprüche zur Schutzgebietsverordnung zu vermeiden.
Klarere Regelungen für Nutzergruppen
Die neue Verordnung bringt für Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer keine zusätzlichen Einschränkungen über die bestehende Schutzgebietsverordnung hinaus. Vielmehr wird nun klar definiert, in welchen Bereichen Fahrverbote gelten.
In bestimmten Zonen bleiben Ausnahmen bestehen: So sind etwa nicht motorisierte Ruderfahrzeuge in ausgewiesenen Bereichen weiterhin erlaubt. Diese Flächen sind in den Plänen klar festgelegt und umfassen teilweise größere Bereiche als bisher vor Ort ersichtlich.
Eine ursprünglich vorgesehene Ausnahme für Berufsfischer ist entfallen, da die geltende Schutzgebietsverordnung keine entsprechende generelle Ausnahme mehr vorsieht.
Wasserfahrzeuge dürfen zudem Häfen wie den Yachthafen Bregenz oder den Hafen Suppersbach weiterhin auf dem kürzesten Weg anfahren oder verlassen.
Unterschiede je nach Gebiet
Nicht alle Bereiche sind gleich geregelt: Im nördlichen Bereich der Bregenzerachmündung ist das Befahren der Wasserfläche weiterhin erlaubt, während das Anlanden auf den Inseln untersagt bleibt.
Vorteile für Erholung und Naturschutz
Auch Badegäste und Freizeitsportler profitieren von den klareren Regelungen. Die ausgewiesenen Ausnahmeflächen für nicht motorisierte Boote schaffen mehr Übersicht und Rechtssicherheit.
Zugleich soll der Naturschutz gestärkt werden: Verstöße gegen die Regelungen können künftig wieder konsequenter von der Wasserpolizei geahndet werden.
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Strafen von bis zu 2.180 Euro rechnen.
(VOL.AT)