Bringt das neue Makler-Gesetz eine echte Entlastung?
Die Bundesregierung führt, wie im Koalitionsabkommen vereinbart, das sogenannte Bestellerprinzip ein. Derjenige, der den Wohnungsmakler beauftragt, soll diesen künftig auch bezahlen, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Dienstag in einer Pressekonferenz. Es geht um 50 Mio. Euro jährlich, die nun Vermieter und nicht mehr Mieter zahlen sollen. In der Regel beträgt die Provision zwei Monatsmieten.
Da jede dritte Mietwohnung nach Ende der Befristung neuvermietet werde, fallen für viele Menschen immer wieder Maklergebühren an, so die grüne Ministerin. Es sei eine große Ungerechtigkeit, für eine Dienstleistung zu bezahlen, die man nicht selbst beauftragt habe.
Der Gesetzesentwurf soll am Mittwoch in Begutachtung gehen. Nach Beschluss im Parlament ist eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen, danach soll das Bestellerprinzip angewendet werden. Dies soll Ende 2022 oder Anfang 2023 der Fall sein.
(VOL.AT/APA)