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Dauer, Ausweichrouten & Maut: Alles zur Sanierung und Sperre des Arlbergtunnels

Der Arlbergtunnel ist von 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt.
Der Arlbergtunnel ist von 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt. ©APA/ÖAMTC
Der Arlbergtunnel auf der S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen Tirol und Vorarlberg ist von 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt. Grund sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Fahrbahn, Entwässerung und Tunnelbeschichtung zur Erhöhung der Sicherheit.

Die Maßnahmen sollen helfen, den längsten Straßentunnel Österreichs noch sicherer zu machen. Wegen der Arbeiten ist der Tunnel von 15. April bis 22. November 2024 gesperrt.

Umleitungsstrecken bzw. Ausweichrouten

Die Ausweichrouten führen lokal über die Arlbergpass Straße (B 197/L 197) oder großräumig über die Schweiz oder Deutschland.

  • Arlbergpass Straße (B 197/L 197): Der Arlbergpass ist ab Beginn der Vollsperre die regionale Ausweichroute. Vor allem an den Wochenenden kann es dann auf der Passstrecke aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen kommen.
  • Strecke Rosenheim-München (Deutschland)
  • Gotthard (Schweiz)
  • San Bernardino (Schweiz) 

Wer darf über die Arlbergpass Straße (B 197/L 197) fahren?

Freie Fahrt über den Arlbergpass gilt für:

  • Pkw, Kombis, Wohnmobile
  • Motorräder
  • Busse mit und ohne Anhänger
  • Lkw ohne Anhänger
  • Pkw und Kombis mit Anhänger (auch Wohnwagengespanne), solange der Anhänger nicht schwerer als 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist

ACHTUNG! Pkw und Kombis mit Anhänger über 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) müssen im Zeitraum von von 1.7. bis 6.10.2024 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr großräumig über Deutschland, den Fernpass oder die Schweiz ausweichen.

Insbesondere am Wochenende ist mit einem höheren Verkehrsaufkommen auf dieser Strecke zu rechnen.  Der Arlbergpass ist weder Autobahn noch Schnellstraße und kann ohne zusätzliche Maut befahren werden.

Generelles Arlbergpass-Fahrverbot für Lkw mit Anhänger sowie für Sattelkraftfahrzeuge

Für Lkw mit Anhänger sowie für Sattelkraftfahrzeuge gilt für die B 197/L 197 Arlbergpass Straße für die Dauer der Vollsperre des Arlbergtunnels (15.4. bis 22.11.2024) ein generelles Fahrverbot. Diese Fahrzeuge müssen großräumig ausweichen. Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Arlbergpass nur befahren, sofern die Fahrten den unten angeführten Ausnahmeregelungen entsprechen. Diese gelten jeweils für den Zeitraum Sonntag, 22.00 Uhr bis Samstag, 9.00 Uhr. An den Wochenenden (Samstag, 9.00 Uhr bis Sonntag, 22.00 Uhr) besteht für Lkw samt Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeuge ein generelles Fahrverbot.

Ausnahmeregelungen für Lkw mit Anhänger sowie für Sattelkraftfahrzeuge

  • Lokaler Ziel- und Quellverkehr: Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle oder Ziel in den Bezirken Bludenz, Feldkirch oder Landeck getätigt werden. 
  • Nordwest-Südost-Verkehr: Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden oder Glarus und den Provinzen Bozen, Trient oder Belluno getätigt werden.
  • West-Ost-Verkehr: Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Zürich oder Schaffhausen, in folgenden Gemeinden/Ortschaften des Kantons Graubünden (nördlich der Linie Chur –Davos): Ardez, Calfreisen, Castiel, Chur, Conters i. P., Davos, Fanas, Felsberg, Fläsch, Fideris, Flims, Ftan, Furna, Grüsch, Guarda, Haldenstein, Igis, Jenaz, Jenins, Klosters-Serneus, Küblis, Laax, Langwies, Lavin, Lüen, Luzein, Maienfeld, Maladers, Malans, Mastrils, Pagig, Peist, Ramosch, Saas i. P., Samnaun, Says, Schiers, Scuol, Seewis i. P., Sent, St. Antönien, St. Antönien-Ascharina, St. Peter, Susch, Tamins, Tarasp, Trimmis, Trin, Tschlin, Untervaz, Valzeina oder Zizers UND in den Tiroler Bezirken Landeck, Imst, Innsbruck - Stadt, Innsbruck - Land oder Schwaz getätigt werden.

Arlbergpass-Fahrverbot für Fahrräder über den Arlbergpass

Wegen des erwarteten zusätzlichen Verkehrsaufkommens zur Hauptreisezeit wird ein Radfahrverbot auf der B 197/L 197 zwischen Bahnhof Langen bzw. St. Anton (Mooserkreuz) bis zur Passhöhe in St. Christoph gelten. Dieses Verbot gilt nur für bergauf fahrende Radfahrer im Zeitraum von 15. April bis 22. November 2024. Somit ist St. Christoph am Arlberg bergauf nicht mehr mit dem Fahrrad zu erreichen. Dieses Verbot betrifft auch Radfahrer:innen, die über den Flexenpass aus Richtung Lech-Warth kommend, in Richtung Tirol weiterfahren möchten. Für die Radfahrer:innen wird in dieser Zeit ein Shuttledienst von St. Anton und Langen ausgehend eingerichtet.

Verlängerung der Streckenmaut-Mehrfahrtenkarten

Die Gültigkeit der Streckenmaut-Mehrfahrtenkarten für die S 16 Arlberg Schnellstraße verlängert sich automatisch um die Zeit der Sperre, wenn der Gültigkeitsbereich der Karte den Zeitraum einer der beiden Vollsperren betrifft. Somit ist gewährleistet, dass Kundinnen und Kunden keinen Nachteil beim Kauf einer Mehrfahrtenkarte durch die Vollsperren erleiden.

Verkehrsticker live

(ASFINAG/VOL.AT)

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