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"Dauerverhinderern Riegel vorschieben": Land schraubt am Naturschutz

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Künftig sollen weniger Bauprojekte bewilligt werden müssen. Naturschützer und Opposition fürchten einen "Frontalangriff auf die Natur". (Symbolbild) ©Foto Lerch

Vorarlberg will das Naturschutzgesetz entschlacken und kündigt weniger und schnellere Verfahren an – doch Naturschutzanwaltschaft und Grüne warnen vor einem „Kahlschlag“.

29 Jahre ist es alt und wurde seither in seinen "inhaltlichen Grundzügen nicht wesentlich verändert": Jetzt ändert die schwarz-blaue Landesregierung das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL). Die Hoffnung: Weniger Behördengänge, beschleunigte Verfahren und weniger Doppelgleisigkeiten. Mit dem GNL sollen Natur, Artenvielfalt und Landschaft geschützt werden.

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Landesrat Christian Gantner (ÖVP) stellten am Donnerstag das Naturschutz-Deregulierungsgesetz vor. Eine der großen Änderungen, die Wallner bereits angekündigt hat, betrifft die Flächenwidmung: Ist ein Gebiet einmal als Betriebsgebiet gewidmet, soll künftig bei Bauvorhaben keine weitere Naturschutzbewilligung erforderlich sein.

Ebenfalls bereits im März hatte Wallner angekündigt, bei Bauverfahren in der Innenstadt künftig erst bei größeren Flächen eine naturschutzrechtliche Bewilligung verlangen zu wollen. Die Novelle soll Anfang 2027 umgesetzt werden und auch Änderungen im Jagd- und Bodenseefischereigesetz nach sich ziehen.

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). ©VN/Paulitsch

Weniger Bewilligungspflichten

Neben Bautätigkeiten in Betriebsgebieten sollen auch Schutzbauten vor Naturkatastrophen keiner naturschutzrechtlichen Bewilligung mehr bedürfen. Ausnahmen bleiben bei Natura-2000-Gebieten und im Lebensraum von der EU geschützter Arten bestehen.

Das Land passt weiters mehrere Schwellenwerte für Bewilligungen an. Zukünftig wird etwa der Schutzbereich am Ufer von zehn auf fünf Meter verkürzt, Gebäude dürfen in diesen Bereichen künftig einfacher um- oder angebaut werden. "Uferschutz ist wichtig", betont Wallner. "Aber fünf Meter reichen auch."

"Dauerverhinderer brauchen wir nicht"

Die Landesregierung nimmt mit der Novelle auch Naturschutzverbände ins Visier. "Dauerverhinderer brauchen wir am Standort Vorarlberg nicht", sagt Wallner. Ihnen soll ein Riegel vorgeschoben werden: Einspruchsrechte seien teils "überhöht". Ziel sei es, Einwände bereits im Verwaltungsverfahren zu klären und langwierige Beschwerdeverfahren zu vermeiden.

"Uns ist klar, dass das Kritik nach sich ziehen wird", so Wallner und Gantner. Aber das Land habe zu viele Rückmeldungen erhalten, dass es beim Naturschutz eine Überbürokratisierung gebe. Gantner spricht nächste Woche mit den Umweltvertretern der Landtagsparteien, über den Sommer wird ein erster Entwurf zur Begutachtung ausgearbeitet.

Landesrat Christian Gantner (ÖVP). ©Stiplovsek Dietmar Pauschal

Novelle ist ein "Frontalangriff auf die Natur"

Naturschutzanwältin Katharina Lins zeigte sich von der „Radikalität“ überrascht und sprach von einem "kompletten Kahlschlag". Besonders kritisch sieht sie Bewilligungsfreistellungen bei Schutzbauten sowie in Land- und Forstwirtschaft und die angehobenen Schwellenwerte. Die Grünen sehen einen "Frontalangriff auf die Natur". Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung werde der Naturschutz ausgehebelt.

Die Novelle erregt die Gemüter. ©VN

Die Vorarlberger Landwirtschaftskammer stellt sich hingegen auf die Seite der Regierung. Die Verfahren würden zeitlich verkürzt, Behördenvorgänge neu gedacht und die Verwaltung vereinfacht, wie schon lange gefordert.

Auch die Industriellenvereinigung Vorarlberg ist zufrieden: Schnellere und planbarere Verfahren würden Investitionen erleichtern, ohne Natur- und Landschaftsschutz grundsätzlich infrage zu stellen. Die Reform sei eine notwendige Entlastung für Unternehmen und stärke den Wirtschaftsstandort Vorarlberg.

(VOL.AT/Isabel Lochbühler)

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