Dem „Falschen“ die Nase gebrochen: Mildes Urteil
von Christiane Eckert
Alles in allem 4800 Euro Strafe, dazu vier Monate bedingte Haftstrafe, eine Weisung zum Antiaggressionstraining und Anordnung der Bewährungshilfe. Mit all dem muss sich ein 28-jähriger Handwerker nun abfinden. Er war im April dieses Jahres wie auch mehrere andere Menschen Gast eines Bregenzer Table-Dance-Lokals. Etliche, inklusive dem Angeklagten, hatten reichlich „getankt“. Plötzlich geriet der Angeklagte in Rage und fegte mit einer wuchtigen Ausholbewegung eine Bierflasche vom Tresen.
Anderem Gast aus Versehen mit Flasche die Nase gebrochen
Die Flasche erwischte einen Gast, die Nase war gebrochen und sogar verschoben. Drei Wochen musste er ein einen schienenartigen Gips tragen und hat heute noch Schmerzen, wenn er sich anstrengt. Nach langem Hin und Her räumt der zweifach Vorbestrafte seine Schuld im letzten Moment ein, was ihm eine unbedingte Gefängnisstrafe ersparte. Richter Martin Mitteregger gibt ihm eine bedingte Haft-, dazu eine unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.