Drogenkurier bei Kontrolle in Hörbranz entkommen – jetzt zu Bewährungsstrafe verurteilt
Es war eine Kontrolle mit Folgen: Am 6. Juni 2025 hielten Beamte der Bundespolizei in der Nähe des Grenzübergangs Lindau/Hörbranz ein Fahrzeug mit polnischem Kennzeichen an. Zwei Männer saßen darin. Was zunächst wie eine Routineüberprüfung aussah, endete in einem Großeinsatz mit Hubschrauber, Drohnen – und einer monatelangen Fahndung.
Denn im Kofferraum des Wagens, unter dem Reserverad, stießen die Beamten auf mehrere Päckchen mit Tabletten und kristalliner Substanz – insgesamt fast 2,5 Kilogramm. Der Straßenverkaufswert: rund 37.500 Euro. Noch bevor die Polizei den Fund sichern konnte, flüchtete der damals 24-jährige Fahrer zu Fuß in ein nahe gelegenes Waldstück.
Die anschließende Suche verlief spektakulär, aber erfolglos. Ein Polizeihubschrauber aus München musste wegen schlechter Wetterverhältnisse umkehren. Nach drei Stunden wurde die Fahndung abgebrochen.
Rückkehr ins Fahndungsnetz
Was blieb: ein flüchtiger Verdächtiger, ein sichergestelltes Auto samt Drogen – und ein Beifahrer, der der Bundeszollverwaltung übergeben wurde. Gegen den flüchtigen Polen wurde umgehend eine Festnahmeanordnung erlassen.
Knapp sieben Wochen später, am 25. Juli 2025, tappte der Gesuchte erneut in die Falle: Bei einer Kontrolle auf einem Autobahnparkplatz an der A 93 bei Selb überprüften bayerische Grenzpolizisten ein weiteres Fahrzeug mit polnischem Kennzeichen. Diesmal klickten die Handschellen. Der Fahrer war kein Unbekannter – es handelte sich um den Mann vom 6. Juni.
Gericht erkennt Geständnis an
Am 15. Jänner 2026 musste sich der 25-Jährige schließlich vor dem Amtsgericht Kempten verantworten. Der Vorwurf: Einfuhr nicht geringer Mengen Betäubungsmittel. Vor Gericht gestand der Angeklagte, die Drogen als Kurier transportiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und zwei Monate Haft.
Das Urteil fiel milder aus: zwei Jahre auf Bewährung. Die bereits verbüßte Untersuchungshaft – rund sechs Monate – wurde angerechnet. Noch am selben Tag wurde der Mann aus der Haft entlassen. Zusätzlich muss er 2400 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
(VOL.AT)