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Durch einen der längsten Tunnel Europas gerast – jetzt gilt Fahrverbot im ganzen Land

©Wikimedia/CC BY SA 3.0

Ein 22-jähriger Autofahrer aus Deutschland hat auf der Fahrt durch den Gotthard-Straßentunnel in der Schweiz für einen umfangreichen Polizeieinsatz gesorgt.

Zahlreiche Verkehrsverstöße auf dem Weg Richtung Süden

Der Vorfall ereignete sich laut der Kantonspolizei Uri am frühen Mittwochmorgen auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Italien. Der 22-Jährige war mit einem Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen unterwegs.

Bereits vor dem Nordportal des Gotthard-Straßentunnels soll er ein anderes Fahrzeug verbotenerweise rechts über eine Sperrfläche überholt haben. Im Tunnel setzte der Mann seine Fahrt laut Polizei mit weiteren riskanten Fahrmanövern fort.

Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs

Nach Angaben der Kantonspolizei führte der 22-Jährige im Tunnel trotz durchgezogener doppelter Sicherheitslinie insgesamt 21 Überholmanöver durch. Die Polizei errechnete für die Fahrt durch den 16,9 Kilometer langen Tunnel eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 171,8 km/h. Auf diesem Abschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Der Gotthard-Straßentunnel zählt zu den längsten Straßentunneln der Welt und gehört insbesondere in der Ferienzeit zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Europas.

Fahrverbot und mehrere Strafverfahren

Gestoppt wurde der Autofahrer schließlich von der Kantonspolizei Tessin. Anschließend wurde er an die Kantonspolizei Uri übergeben. Der Mann befindet sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Gegen den 22-Jährigen wurde jedoch ein Fahrverbot für die gesamte Schweiz ausgesprochen. Außerdem musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren tausend Schweizer Franken hinterlegen. Die genaue Summe wurde von den Behörden nicht bekannt gegeben.

Zusätzlich fiel laut Polizei ein Drogenschnelltest positiv aus. Dem Deutschen drohen daher mehrere Strafverfahren. Unter anderem wird gegen ihn wegen des sogenannten Rasertatbestands ermittelt, der bei besonders gefährlichen Verkehrsdelikten zur Anwendung kommt. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2023 können Schweizer Gerichte bei Ersttätern unter bestimmten Voraussetzungen auch Geldstrafen statt einer Freiheitsstrafe verhängen.

(VOL.AT)

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