Halloween-Party holte 22-jährigen Monate später ein – und zwar in Handschellen vor Gericht.
Feldkirch Der Beschuldigte entzog sich zunächst dem Prozess und musste schließlich festgenommen werden. Als er Monate später in Handschellen vor Gericht erschien, rückte eine Halloween-Nacht in Lustenau erneut in den Fokus – mit überraschenden Aussagen des Angeklagten.
Festnahme statt freiwilliger Auftritt
Als Justizwachebeamte den jungen Mann in den Verhandlungssaal führten, richteten sich alle Blicke auf ihn. Ruhig nahm der Angeklagte neben Verteidiger Clemens Achammer Platz, während sein Freundeskreis auf den hinteren Besucherplätzen die Verhandlung verfolgte.
Richterin Verena Wackerle erklärte gleich zu Beginn, weshalb der mehrfach einschlägig Vorbestrafte in Handschellen vor ihr saß. Er sei zum ersten Verhandlungstermin unentschuldigt nicht erschienen und habe sich nach ihrer Einschätzung dem Verfahren gezielt entzogen. Deshalb die Festnahme.
Snapchat brachte ihn in Rage
Laut Anklage soll der Angeklagte in der Halloween-Nacht gemeinsam mit einem Freund zu einer Party in Lustenau gefahren sein. Kurz zuvor erhielt der Mann ein Snapchat seiner Ex-Freundin. Auf dem Bild war sie gemeinsam mit einem anderen Mann zu sehen. "Ich habe meine Ex-Freundin lange nicht gesehen. Dann hat mich dieses Snapchat-Bild zornig gemacht."
Als die Tür zur Party einen Spalt geöffnet wurde, soll der Beschuldigte sie mit einem Fußtritt aufgedrückt haben. Danach seien, wie Richterin Wackerle und mehrere Zeugen schilderten, "wahl- und ziellos die Fäuste geflogen". Drei Personen wurden verletzt. Sie erlitten unter anderem Nasenbluten, Hämatome, eine Wangenprellung und Zahnschmerzen.
"Kann schon sein"
Den Angriff bestritt der junge Mann nicht. Wegen seines hohen Alkoholkonsums könne er sich an vieles nicht mehr erinnern. Auf zahlreiche Fragen der Richterin antwortete er immer wieder: "Ich weiß es nicht mehr so genau, aber kann schon sein."
Verteidiger Achammer bestritt den Vorsatz einer versuchten schweren Körperverletzung. Sein Mandant sei massiv alkoholisiert und nahezu unzurechnungsfähig gewesen. Die Untersuchungshaft habe jedoch Wirkung gezeigt. "Ich will mein Leben in den Griff bekommen", sagte der 22-Jährige.
Er wolle wieder arbeiten, habe bereits die Möglichkeit zum Schnuppern und wolle sich künftig auch seinem Alkoholproblem stellen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine schuld- und tatangemessene Strafe sowie den Widerruf einer früher bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe. Die Verteidigung plädierte auf Milde und ersuchte das Gericht, davon abzusehen.
Erleichterung im Gerichtssaal
Nach kurzer Beratung sprach Richterin Wackerle den Angeklagten schuldig. Wer "wahl- und ziellos mit den Fäusten herumschlägt", müsse damit rechnen, gerade im Gesichtsbereich schwere Verletzungen zu verursachen. Das Gericht verhängte zwölf Monate Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt. Vom Widerruf einer früheren zwölfmonatigen Freiheitsstrafe sah die Richterin jedoch ab.
"Das ist der Schuss vor den Bug." Noch bevor die Richterin den Saal verließ, atmete der Verurteilte hörbar auf. Die Erleichterung war ihm deutlich anzusehen. Auch seine Freunde im Zuhörerbereich ließen die Anspannung sichtbar fallen. Verteidiger Achammer und sein Mandant nahmen das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.
(VOL.AT)