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Eklat in Millionenbetrugsprozess: Gutachter vom Gericht "abserviert"

Am Freitagvormittag begann im Schwurgerichtssaal ein Prozess um angeblichen Betrug mit Corona-Fördergelder
Am Freitagvormittag begann im Schwurgerichtssaal ein Prozess um angeblichen Betrug mit Corona-Fördergelder ©VOL.AT/Weber
Zwei Montafoner Hotelchefs sollen im Jahr 2019 rund 800.000 Euro an Fördergeldern erschlichen haben. Doch der Sachverständige trug zweifelhafte Argumente vor – mit einer ungewöhnlichen Konsequenz.

Zwei Geschäftsführer eines Hotels im Montafon müssen sich derzeit am Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Betrug und betrügerische Krida vor. Sie sollen über einen Covid-Förderantrag aus dem November 2019 rund 800.000 Euro kassiert haben.

Laut Anklage sollen die Gelder ohne Offenlegung gegenüber den Gläubigern verwendet worden sein. Die Angeklagten halten dagegen: "Wir haben weiterhin guten Kontakt zu den Hauptgläubigern, das spricht gegen ein illegales Vorgehen." Eine finanzielle Schieflage des Unternehmens sei damals nicht absehbar gewesen.

Auffälligkeiten in der Bilanz

Aufgefallen war dies dem Masseverwalter bei der jährlichen Bilanz. Üblicherweise lagen die Einnahmen der beiden Hotelbetriebe zwischen 400.000 und 500.000 Euro. Im November 2019 sollen jedoch rund 1,5 Millionen Euro eingegangen sein. Nach Abzug der Umsatzsteuer von rund 300.000 Euro wurde auf die verbleibende Summe ein Umsatzersatz von 80 Prozent berechnet. Daraus ergab sich eine Covid-Förderung von etwa 800.000 Euro.

Zu den weiteren Anklagepunkten im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe wurde festgehalten, dass die Fördergelder nicht zweckgebunden gewesen seien und daher grundsätzlich frei verwendet werden durften. Der Masseverwalter meldete den ungewöhnlichen Anstieg daraufhin an die Finanzverwaltung. Im Rahmen des Konkursverfahrens belaufen sich die Schulden auf rund 15 Millionen Euro, denen Vermögenswerte von etwa 6 bis 8 Millionen Euro gegenüberstanden. Von Seiten der Verteidigerin Andrea Concin hieß es dann: "Nur wer geschäftlich erfolglos ist, ist nicht gleich ein Gauner."

Der entscheidende Punkt bei der Verhandlung war die Abberufung des Sachverständigen, der im Verfahren eine zentrale Rolle spielte und hauptberuflich in der Finanzverwaltung tätig ist. Er erklärte, die Angeklagten hätten diesen Umstand im Förderantrag im Feld "Anmerkungen" anführen müssen. Brisant dabei: Ein solches Feld existierte gar nicht.

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Rechtsanwalt Clemens Achammer erhob Einspruch gegen den Gutachter. ©VOL.AT/Robert Weber

Nach seinen ausführlichen und teils detaillierten Darlegungen erhob der Verteidiger Clemens Achammer Einspruch wegen Befangenheit und stellte die Objektivität des Gutachters grundsätzlich in Frage. Achammer gegenüber den VN wörtlich: "Der Sachverständige hat es nicht für notwendig erachtet den Akt bei der COFAG - das ist jene Stelle die gemeinsam mit der Finanzverwaltung den Antrag überprüfen muss - beinhalten auch den gegenständlich Antrag auf Gewährung der Förderung einzuholen, er hat auch davon abgesehen die Angeklagten zu befragen und/oder von Ihnen Informationen einzuholen, obwohl die Angeklagten im Verfahren vor der Hauptverhandlung nicht ausgesagt haben."

Abberufen wegen Befangenheit

Die Richter und Schöffen zogen sich zu einer längeren Beratung zurück, um die vorgebrachten Einwände eingehend zu prüfen. Nach dieser intensiven Beratung folgte das Gericht schließlich der Argumentation und kam zu dem Schluss, dass der Sachverständige aufgrund von Befangenheit und einseitiger Darstellung nicht die erforderliche Objektivität aufweise. Die Verhandlung wurde daraufhin vertagt.

Die Entscheidung verdeutlicht die zentrale Bedeutung von Unabhängigkeit und Objektivität in Gerichtsverfahren. Gerade in komplexen Wirtschaftsstrafsachen kommt Sachverständigen eine Schlüsselrolle zu. Der Prozess wird nun ohne den bisherigen Sachverständigen zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.

(VOL.AT)

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