Zwei Männer kamen zum Fahrraddiebstahl nach Vorarlberg – jetzt fielen Haftstrafen.
Zwei Männer, Jahrgang 1990 und 1999, mussten sich am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch verantworten. Laut Anklage sollen sie in Altach, Hohenems und weiteren Orten zahlreiche Fahrräder gestohlen haben. Zudem wurde ihnen vorgeworfen, in ein leer stehendes Doppelhaus eingebrochen zu sein, das laut den Ermittlungen vor allem als Lager genutzt wurde.
Über 30 Vorstrafen
Bereits zu Beginn der Verhandlung wurde deutlich, wie unterschiedlich die Ausgangslage der beiden Angeklagten war. Die Vorstrafen des 36-jährigen Bulgaren lasen sich beinahe wie aus einem Kriminalroman: eine Verurteilung in Dänemark, zehn in Schweden und 20 in Bulgarien – die meisten einschlägig. Richterin Verena Wackerle sprach von einem Rückfall und machte deutlich, dass der Mann bereits in mehreren Ländern wegen gleichartiger Delikte aufgefallen sei.
Beim 26-jährigen Rumänen zeichnete sich ein anderes Bild. Sein Register wies lediglich zwei Vorstrafen auf – eine in Rumänien und eine in Dänemark.
"Toller Plan geworden"
Die Fahrraddiebstähle räumten beide Angeklagten ein. Den Einbruch in das Doppelhaus bestritt der Erstangeklagte jedoch. Er habe dort lediglich übernachtet, weil ihm ein Bekannter den Aufenthalt erlaubt habe. Nach Österreich sei er gekommen, um Arbeit zu finden.
Richterin Wackerle begegnete dieser Darstellung mit deutlichen Worten: "Toller Plan geworden, wenn Sie im August nach Österreich kommen und am vierten August schon die ersten Fahrräder klauen." Für sie sprach der Tatablauf klar dafür, dass die Reise von Anfang an dem Zweck diente, Diebstähle zu begehen.
Über seine Dolmetscherin erklärte der Bulgare, ein Teil der gestohlenen Fahrräder sei mit einem größeren Fahrzeug nach Rumänien gebracht worden. Andere habe er selbst genutzt. Die Verantwortung für den Einbruch schob er einer dritten Person zu. Doch aus einem früheren Verfahren ging laut Richterin hervor, dass eben diese Person den Bulgaren als "Strippenzieher" bezeichnet hatte. Zudem verwies sie auf die beschädigte Tür und ein eingeschlagenes, später wieder vernageltes Fenster. "Jeder hätte erkannt, dass hier etwas nicht stimmt", hielt sie dem Angeklagten entgegen.
Haftstrafen für beide
Sowohl Richterin als auch Staatsanwältin bezeichneten das Vorgehen der beiden Männer als "Kriminaltourismus". Nach den Feststellungen des Gerichts seien sie gezielt nach Österreich gekommen, um Fahrräder zu stehlen.
Das Gericht sprach beide wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch schuldig. Der 36-jährige Erstangeklagte wurde aufgrund seiner zahlreichen einschlägigen Vorstrafen zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Den 26-jährigen Zweitangeklagten verurteilte das Gericht zu zehn Monaten Freiheitsstrafe. Zugleich merkte Richterin Wackerle an, dass dieser noch Glück gehabt habe: Wären die beiden nicht so rasch festgenommen worden, wären wohl weitere Anklagepunkte hinzugekommen. Das Urteil gegen den Rumänen ist rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Erstangeklagten Rechtsmittel ergreift, blieb zunächst offen.
(VOL.AT)