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Fast 4000 Euro verloren: AK rettet Ehepaar vor KI-Trading-Falle

Nach einem KI-Trading-Vertrag wollte ein Anbieter kassieren. Die AK Vorarlberg stellte die Rechtslage klar. ©DALL.E (Bild mit KI erstellt); AK Vorarlberg

Mit dem Versprechen schneller Gewinne durch Künstliche Intelligenz lockte eine Online-Plattform ein Vorarlberger Ehepaar zum Abschluss eines Trading-Vertrags. Nach dem Widerruf forderte der Anbieter dennoch 3990 Euro. Erst die Arbeiterkammer Vorarlberg konnte die Zahlung abwenden.

KI-Gewinne versprochen, hohe Rechnung erhalten

Mit der Aussicht auf rasche Gewinne durch Künstliche Intelligenz ist ein Vorarlberger Ehepaar auf eine Online-Plattform aufmerksam geworden. Nach einem kurzen Videogespräch unterschrieben die beiden einen digitalen Vertrag für ein sogenanntes "AI-Trading-Produkt". Kurz darauf erhielten sie eine Rechnung über 3990 Euro – Vertragsunterlagen oder Informationen über ein Rücktrittsrecht fehlten laut Arbeiterkammer jedoch vollständig.

Als das Ehepaar den Vertrag widerrufen wollte, verweigerte der Anbieter die Rückabwicklung. Stattdessen argumentierte das Unternehmen, das 14-tägige Rücktrittsrecht lediglich "freiwillig" eingeräumt zu haben und dass diese Frist bereits abgelaufen sei.

AK stellt Rechtslage klar

Die Betroffenen wandten sich daraufhin an den Konsumentenschutz der AK Vorarlberg. Für Konsumentenschützer Dr. Franz Valandro war die Rechtslage eindeutig.

AK-Konsumentenschützer Dr. Franz Valandro stellte klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nicht durch Vertragsklauseln oder als "freiwillige Leistung" ausgehebelt werden kann. ©AK Vorarlberg

"Die Konsument:innen wurden im Verkaufsgespräch massiv überrumpelt", schildert Valandro. "Der Mitarbeiter der Plattform hat rasche Gewinne in Aussicht gestellt, welche die Kosten von fast 4000 Euro blitzschnell wieder einspielen sollten. Nach dem Klick am PC hat das Ehepaar aber nur eines per Mail erhalten: die Rechnung. Vertragsunterlagen oder Informationen zum Rücktrittsrecht fehlten komplett."

Nachdem die AK das Unternehmen auf den rechtmäßigen Vertragsrücktritt hingewiesen hatte, beharrte dieses auf seiner Rechtsauffassung und drohte den Betroffenen sogar mit einem Inkassobüro.

Widerrufsrecht kann nicht ausgeschlossen werden

Die Arbeiterkammer widersprach dieser Argumentation entschieden. Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften sei zwingendes Recht und könne weder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch Formulierungen im Bestellprozess eingeschränkt oder als freiwillige Leistung dargestellt werden. Entsprechende Klauseln seien rechtsunwirksam.

Valandro forderte den Anbieter auf, sämtliche Forderungen gegen das Ehepaar einzustellen.

Verweis auf OLG-Urteil

Zur Untermauerung seiner Argumentation verwies der AK-Konsumentenschützer auf ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Wien gegen die Coaching-Plattform CopeCart. Das Unternehmen wurde verpflichtet, Vertragsrücktritte von Konsumentinnen und Konsumenten zu akzeptieren sowie bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Auch den angedrohten Inkassokosten erteilte die AK im aktuellen Fall eine klare Absage.

AK warnt vor Online-Finanzcoaches

AK-Präsident Bernhard Heinzle sieht im aktuellen Fall kein Einzelereignis. "Bei diesen Online-Finanzcoaches sitzt offenbar nur die Gier tief. Zu glauben, man könne das gesetzlich verankerte Rücktrittsrecht einfach zu einem ‚freiwilligen Geschenk‘ umdeuten, ist ein geradezu peinlicher Versuch, Konsumentenrechte auszuhebeln. Unsere Expert:innen lassen sich von solchen Einschüchterungsversuchen und Inkasso-Drohungen sicher nicht beirren."

AK-Präsident Bernhard Heinzle kritisiert die Geschäftspraktiken mancher Online-Finanzcoaches scharf und warnt vor Versuchen, Konsumentenrechte durch Einschüchterung und Inkassodrohungen auszuhebeln. ©AK Vorarlberg

Die AK Vorarlberg rät Konsumentinnen und Konsumenten deshalb, bei vermeintlich lukrativen Online-Investments und Trading-Angeboten besonders vorsichtig zu sein und im Zweifel rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die wichtigsten Fakten des Falls im Überblick:

  • Die Masche: Überrumpelung im Videocall mit utopischen Gewinnaussichten. Nach dem Klick gab es außer einer saftigen Rechnung über 3990 Euro weder Vertragsunterlagen noch Belehrungen zum Widerrufsrecht.
  • Der rechtliche Trickversuch: Der Anbieter behauptete, das 14-tägige Rücktrittsrecht sei eine "freiwillige Kulanz", die bereits abgelaufen sei, und drohte mit dem Inkassobüro.
  • Klartext der AK: Das Fernabsatz-Widerrufsrecht ist zwingendes Recht. Es lässt sich weder per Mausklick streichen noch zur freiwilligen Leistung umdeuten.
  • Klare Worte des AK-Präsidenten: "Bei diesen Online-Finanzcoaches sitzt offenbar nur die Gier tief. Zu glauben, man könne das gesetzliche Rücktrittsrecht einfach umdeuten, ist ein peinlicher Versuch, Konsumentenrechte auszuhebeln", betont AK-Präsident Bernhard Heinzle.

(VOL.AT)

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