Gantner begrüßt neues Fremdenrecht
Damit würden einige wesentliche Lücken im Vollzug des Fremdengesetzes geschlossen, sagt Gantner. So wird etwa die Abschiebung von rechtskräftig verurteilten ausländischen Straftätern erleichtert. Weiters wird es künftig möglich sein, dass inhaftierte ausländische Straftäter ohne Bleiberecht nach Verbüßung ihrer Haftstrafe nicht mehr auf freien Fuß gesetzt werden, sondern in Schubhaft kommen. Zudem ist eine rasche Erledigung von Asylanträgen mit geringer Erfolgsaussicht vorgesehen.
“Durch diese gesetzlichen Änderungen wird wiederholten Forderungen des Landes Vorarlberg entsprochen und es werden auch wichtige Punkte im Regierungsprogramm der Bundesregierung umgesetzt”, sagt Landesrat Gantner.
Wartefrist für Flüchtlinge angehoben
Im Zuge der Fremdenrechtsnovelle wird auch die grundsätzliche Wartefrist für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für anerkannte Flüchtlinge von sechs auf zehn Jahre angehoben. “Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und steht am Ende einer erfolgreichen Integration. Mir ist es wichtig, dass im Land die Integration weiter entwickelt wird”, so Landesrat Gantner.
Auch Vorarlberger FPÖ begrüßt Novelle
„FPÖ-Innenminister Herbert Kickl hat heute eine Änderung des Fremdenrechts in den Ministerrat eingebracht. Damit wird ein wichtiger Schritt im Bereich der Bekämpfung des Asylmissbrauchs gesetzt“, so der freiheitliche Integrationssprecher im Vorarlberger Landtag, Christof Bitschi.