Gefängnisstrafe für 14-jährigen Autoraser
Von: Seff Dünser/Neue
Bei seiner wilden Fahrt hat der Jugendliche eine Stopptafel missachtet und in einer Kurve überholt, sodass der entgegenkommende Pkw-Lenker nur mit einem Bremsmanöver einen Zusammenstoß verhindern konnte. Dazu erfolgte bei der gestrigen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch der Schuldspruch vor allem wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
Strafrechtlich schwerer wogen die zwei Einbruchsdiebstähle in Pkw und die mehrfachen unbefugten Inbetriebnahmen von Autos und einem Lkw.
Urteil rechtskräftig
Für all das wurde der unbescholtene und geständige Angeklagte am Montag zu einer unbedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Urteil, mit dem der von Anita Einsle verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Bolter einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte für den Jugendlichen eineinhalb Jahre Gefängnis betragen.
Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass inzwischen ein weiteres Strafverfahren anhängig ist. Demnach soll sich der 14-jährige Autofahrer Ende Juni zwischen Rankweil und dem Schwarzen See auch von einem quergestellten Polizeiauto nicht am Weiterfahren hindern lassen haben. Polizisten hätten sich mit Hechtsprüngen in Sicherheit bringen müssen, sagte Bolter.
Zum dritten Mal in U-Haft
Es sei cool, mit Autos zu fahren, sagte der 14-jährige Angeklagte gestern vor Gericht. Ob es auch cool sei, im Gefängnis zu sitzen, fragte Richterin Sabrina Tagwercher den Flüchtling aus Syrien. Obwohl er erst im Februar 14 und damit strafmündig geworden sei, befinde sich der Jugendliche nun bereits zum dritten Mal in der Justizanstalt Feldkirch in U-Haft, merkte die Strafrichterin an.
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(NEUE)