AA

Gericht stoppt Bahnbau vorerst – Pistenbau am Fellhorn läuft weiter

Symbolbild ©Mit KI (chatgpt) generiert / OpenAI

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat im zweiten Eilverfahren zur geplanten Scheidtobelbahn am Fellhorn entschieden. Während der Pistenbau fortgesetzt werden darf, muss der Bau der neuen Bahn vorerst pausieren. Grund dafür ist laut Gericht eine verfahrensrechtliche Frage.

Verwaltungsgericht entscheidet im Eilverfahren

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat im zweiten Eilverfahren zur geplanten Neuerrichtung der Scheidtobelbahn am Fellhorn eine Entscheidung getroffen. Wie die Fellhornbahn GmbH in einer Presseaussendung mitteilt, dürfen die Pistenbaumaßnahmen wie geplant fortgesetzt werden. Der Bau der neuen Seilbahn müsse hingegen vorübergehend ruhen.

Nach Angaben des Unternehmens sei dafür keine inhaltliche Kritik am Projekt ausschlaggebend. Vielmehr gehe es um eine formale Rechtsfrage zur Vereinbarkeit des Dritten Bayerischen Modernisierungsgesetzes mit europäischem Recht.

Ergänzendes Verfahren vorgesehen

Laut der Fellhornbahn GmbH habe das Verwaltungsgericht aufgezeigt, dass der festgestellte Verfahrensfehler im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens behoben werden könne, ohne dass das gesamte Genehmigungsverfahren neu beginnen müsse. Das Unternehmen kündigt an, diesen Weg nun gemeinsam mit den zuständigen Behörden einzuschlagen.

Parallel dazu sollen die Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet und die weiteren Schritte mit den Behörden abgestimmt werden.

Unternehmen verweist auf gerichtliche Feststellungen

Nach Angaben der Fellhornbahn GmbH habe das Verwaltungsgericht das Projekt in den inhaltlich geprüften Punkten bestätigt. Das Gericht sehe demnach weder einen Verstoß gegen das Bodenschutzprotokoll noch eine Betroffenheit von Schutzwald. Zudem folge es laut Unternehmen den Einschätzungen der Fachbehörden zum Naturschutz und bestätige die Methodik sowie die Ergebnisse der vorgelegten Gutachten einschließlich der FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Wie die Fellhornbahn GmbH weiters mitteilt, habe das Gericht auch die vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) vorgebrachten Einwände einer sogenannten "Salamitaktik" sowie einer populationsrelevanten Störung des Birkhuhns nicht bestätigt.

Geschäftsführer: Verfahren wird fortgesetzt

"Die zahlreichen Feststellungen des Gerichts bestätigen uns darin, dass wir das Projekt über viele Jahre mit großer Sorgfalt, auf Basis umfangreicher Gutachten und in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden entwickelt haben. Dass das Gericht alle naturschutzfachlichen Einwände des LBV zurückweist, ist für uns eine eindeutige Bestätigung unserer Arbeit", wird Johannes Krieg, Geschäftsführer der Fellhornbahn GmbH, in der Presseaussendung zitiert.

Zur verfahrensrechtlichen Entscheidung erklärt Krieg weiter: "Dass wir nun vorübergehend von einer rein verfahrensrechtlichen Frage betroffen sind, ist unangenehm – wir respektieren die Entscheidung und lösen sie so, wie es das Gericht selbst vorgeschlagen hat."

Auch Geschäftsführer Andreas Gapp bekräftigt laut Aussendung, das Ziel bleibe, "die Modernisierung der Scheidtobelbahn und das Projekt Blauer Ring auf einer rechtssicheren Grundlage und im vollen Einklang mit dem Natur- und Artenschutz umzusetzen".

Der Ausgang des weiteren Genehmigungsverfahrens ist derzeit offen.

(VOL.AT)

  • ADMIN AT
  • Bayern
  • Gericht stoppt Bahnbau vorerst – Pistenbau am Fellhorn läuft weiter