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Urteil gefallen – doch der Name hinter dem Betrug sorgt weiter für Aufsehen

Die Beiden Angeklagten vor dem Schöffengericht
Die Beiden Angeklagten vor dem Schöffengericht ©VOL.AT/Weber
Ein Betrug ist aufgeklärt, die Urteile sind gefallen. Doch die zentrale Figur fehlt – und hinter ihr steht ein Name, der zuletzt für Schlagzeilen sorgte.

Ein raffinierter Betrug innerhalb eines Unternehmens beschäftigt das Landesgericht Feldkirch: Ein Buchhalter (Jahrgang 1994) der Firma soll gefälschte Rechnungen in Überweisungslisten eingeschleust und so Zahlungen in Höhe von 430.803,04 Euro ausgelöst haben. Ein zweiter Mann (Jg. 1993) soll dafür sein Firmenkonto zur Verfügung gestellt haben. Mit Drohungen und psychischem Zwang habe dieser den Erstangeklagten zu den Zahlungen gebracht.

Der Kontakt zwischen dem Erstangeklagten und dem Haupttäter reicht mehrere Jahre zurück. Ausgangspunkt war ein Autokauf. Daraus entwickelte sich eine Verbindung, die schließlich in strafrechtlich relevante Handlungen mündete. Der weiterhin gesuchte Haupttäter war laut dem Zweitangeklagten auch stiller Teilhaber seiner Werkstatt. Er wusste, bei welchem Unternehmen der Erstangeklagte als Buchhalter beschäftigt war, und vermutete dort entsprechende finanzielle Mittel. In der Folge setzte er den Mann massiv unter Druck.

"Ich hatte Angst vor ihm"

Der Druck auf den Erstangeklagten war erheblich und ging weit über das hinaus, was als bloße Einflussnahme bezeichnet werden kann. "Ich hatte wirklich Angst vor ihm", betonte der Erstangeklagte bei der Verhandlung. Die Drohungen hätten bei dem Mann zu Panikattacken und schlaflosen Nächten geführt. Unter diesem Druck veranlasste der Erstangeklagte mehrere Überweisungen auf ein Konto, auf das sowohl der Haupttäter als auch der Zweitangeklagte Zugriff hatten. Offiziell sollte das Geld dem Ankauf von Fahrzeugen dienen.

Eine Rückzahlung sei zwar vorgesehen, jedoch nie realistisch gewesen. Zwar wurden Fahrzeuge angekauft, diese sind bis heute nicht auffindbar. Der Zweitangeklagte erklärte vor Gericht: "Ich habe erst nach der ersten Überweisung erfahren, woher das Geld kam."

Das Gericht folgte jedoch der Einschätzung, dass die zentrale kriminelle Energie vom flüchtigen Haupttäter ausgegangen sei. "Er war die treibende Kraft hinter den Taten", hielt das Gericht fest. Dennoch sei die Mitwirkung beider Angeklagten klar erwiesen.

Von der Schweizer Polizei geflüchtet

Bei dem Flüchtigen handelt es sich übrigens um jenen 41-jährigen Vorarlberger, der vor wenigen Tagen aus dem Gewahrsam der Polizei im grenznahen Thal in der Schweiz geflüchtet war. Gegen den Mann war ein internationaler Haftbefehl ausgestellt worden. Doch bei der geplanten Auslieferung nach Österreich machte er sich aus dem Staub, noch immer mit Handschellen gefesselt. Er ist immer noch flüchtig.

Nach kurzer Beratung verkündete das Gericht das Urteil: Der Erstangeklagte wurde zu 24 Monaten unbedingter Haft, der Zweitangeklagte zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt. In beiden Fällen werden jeweils zwei Monate Untersuchungshaft angerechnet.

Mildernd wurde berücksichtigt, dass beide Männer bislang unbescholten waren und sich vor Gericht geständig sowie reumütig zeigten. "Gerade angesichts der hohen Summe ist die Tatbeteiligung dennoch als außergewöhnlich zu bewerten", erklärte die Richterin.

Die beiden Verurteilten nahmen das Urteil nach kurzer Rücksprache mit ihren Anwälten an. Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig.

(VOL.AT)

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