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"Grundsätzlich nicht erlaubt": Darf ich in Vorarlberg eine Wildkatze halten?

Shutterstock/VOL.AT
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Karakal, Serval, Hybridkatze – welche exotischen Katzen darf man im Ländle halten und unter welchen Bedingungen? VOL.AT hat nachgefragt: Die Auskunft des Landes zeigt, wie eng die rechtlichen Grenzen gezogen sind.

Exotische Katzen faszinieren viele: ihr Aussehen, ihr Verhalten, ihr Ruf als "besonderes" Haustier. Doch was erlaubt ist, entscheidet nicht der Geschmack, sondern das Gesetz. Und das zieht in Vorarlberg eine klare Linie.

Für Privatpersonen grundsätzlich tabu

Die Haltung eines Karakals oder vergleichbarer Wildkatzen ist in Vorarlberg nicht erlaubt. Das stellt das Land unmissverständlich klar. Karakale, auch Wüstenfüchse genannt, gelten rechtlich als Wildtiere. Ihre Haltung durch Privatpersonen ist unzulässig. Ausnahmen gibt es nur für Zoos und wissenschaftliche Einrichtungen.

Balkone mit Katzenleitern gibt es viele im Land. Eine Wildkatze der exotischen Art, könnte auf diese Weise nicht gehalten werden. ©Strobel/VOL.AT

Wie ist die Situation bei Hybridkatzen?

Anders gestaltet sich die Situation bei sogenannten Hybridkatzen, also Kreuzungen aus Wild- und Hauskatzen. Hier greift eine EU-weite Regelung. Diese Tiere gelten bis einschließlich der vierten Nachkommengeneration weiterhin als Wildtiere. Erst ab der fünften Generation dürfen sie von Privatpersonen gehalten werden. Voraussetzung ist ein eindeutiger Nachweis. Die Unterlagen müssen klar belegen, dass das Tier tatsächlich mindestens der fünften Generation angehört. Ohne diesen Nachweis gilt die Haltung rechtlich nicht als zulässig.

Was passiert bei verbotener Haltung?

Wird eine nicht erlaubte Tierhaltung festgestellt, prüft die Behörde zunächst, ob eine akute Gefährdung des Tierwohls vorliegt. Eine sofortige Abnahme ist rechtlich nur dann zulässig, wenn das Tier ohne rasche Hilfe Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst erleiden würde. Liegt keine akute Gefahr vor, erfolgt keine sofortige Abnahme. In diesen Fällen wird die Haltung per Bescheid untersagt. Der Tierhalter muss innerhalb einer Frist eine geeignete und rechtlich zulässige Unterbringung nachweisen. Erst wenn das nicht passiert oder sich der Zustand des Tieres verschlechtert, sind weitere Maßnahmen möglich.

Wildkatzen brauchen besonders viel Auslauf. ©Shutterstock/VOL.AT

Deutliche Kritik aus Sicht des Tierschutzes

Aus Sicht des Tierschutzes und der öffentlichen Sicherheit sind exotische Wildkatzen problematisch. Sie sind nicht domestiziert und grundsätzlich nicht für ein enges Zusammenleben mit Menschen geeignet. Besonders kritisch wird die Zucht von Hybridkatzen gesehen. Die Kreuzung von Wild- und Hauskatzen bringt laut Land erhebliche Probleme mit sich. Zwangsverpaarungen, Schwergeburten, Notkaiserschnitte und sogar der Tod der Muttertiere sind dokumentierte Folgen. Diese Zuchtpraktiken erfüllen den Tatbestand der Qualzucht.

Gibt es legale Fälle in Vorarlberg?

Nach intensivem Austausch mit den Behörden und Recherchen im Land sucht unsere Redaktion nach Geschichten zum Thema. VOL.AT ist an echten Einblicken interessiert: Gibt es Menschen im Land, die eine Hybridkatze ab der fünften Generation rechtmäßig halten? Wie sieht der Alltag aus? Welche Auflagen gelten?

Wer ein solches Tier besitzt oder aus eigener Erfahrung berichten kann, kann sich vertraulich an die Redaktion wenden.

(VOL.AT)

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