Hätten einige Opfer gar nicht dort sein dürfen? Viele offene Fragen nach Tragödie in Crans-Montana
Vierzig Menschen sterben in einer Silvesternacht, unter den Todesopfern sind viele junge Menschen – einige davon noch nicht einmal 16 Jahre alt.
Ein Detail, das nun nicht nur juristisch relevant wird, sondern auch emotional nachhallt. Denn es geht um eine einfache, aber brisante Frage: Hätten sie zu dieser Uhrzeit überhaupt in der Bar sein dürfen?
Klare Vorgaben im Gesetz
Die rechtliche Lage im Kanton Wallis ist eindeutig. Laut Gastgewerbegesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren ab 22 Uhr nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer offiziell beauftragten Begleitperson Bars und ähnliche Lokale betreten.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regel ist nicht der Gast – sondern der Betreiber. Wer eine Bar führt, muss kontrollieren, wie alt die Besucher sind. Und er muss einschreiten, wenn Minderjährige ohne Begleitung auftauchen.
Ermittlungen laufen
Ob diese Vorgaben in Crans-Montana eingehalten wurden, ist derzeit noch unklar. Die Behörden halten sich bedeckt. Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud erklärte gegenüber dem Sender RTS: "Derzeit kann ich nicht sagen, ob die 14-Jährige berechtigt war, sich in der Bar aufzuhalten, oder ob sie in Begleitung war. Das wird die Untersuchung zeigen."
Acht der Todesopfer waren unter 16 Jahren – das geht aus den Zahlen der Walliser Kantonspolizei hervor. Damit stellt sich auch die Frage, ob mögliche Versäumnisse seitens des Barpersonals oder der Sicherheitsverantwortlichen vorliegen.
(Red.)