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Heizkostenzuschuss: Weniger Auszahlungen in Bludenz

In Bludenz wurden 2025/26 deutlich weniger Heizkostenzuschüsse ausbezahlt.
In Bludenz wurden 2025/26 deutlich weniger Heizkostenzuschüsse ausbezahlt. ©Adobe Stock
Hohe Energiepreise bleiben für viele Haushalte eine Belastung. Auch in der Heizperiode 2025/26 wurde deshalb der Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg über die Gemeinden vergeben. Nun liegt die Bilanz für Bludenz vor.

Der Zeitraum für die Antragstellung lief von 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026. In Bludenz wurden in diesen vier Monaten insgesamt 560 Anträge eingebracht, darunter 129 online. Schlussendlich konnten 489 Zuschüsse ausbezahlt werden.

Ein Blick zurück zeigt einen klaren Rückgang: In der Heizsaison 2024/25 waren noch 647 Auszahlungen registriert worden. Als mögliche Ursache gilt die reduzierte Förderhöhe, die von zuvor 330 Euro auf nunmehr 250 Euro gesenkt wurde. Zusätzlich wurde die Einkommensgrenze im Rahmen der Einschleifregelung um 50 Euro nach unten angepasst.

"Wichtige Entlastung für viele Haushalte"

"Der Heizkostenzuschuss ist eine wichtige Unterstützung für viele Haushalte mit geringem Einkommen. Auch wenn die Zahl der Auszahlungen heuer niedriger ausfällt, zeigt sich dennoch, wie wichtig dieses Angebot für die Menschen in unserer Stadt ist", erklärte Vizebürgermeisterin Andrea Mallitsch.

Mehr als 100.000 Euro ausbezahlt

Insgesamt wurden in Bludenz 104.505,82 Euro an Fördermitteln ausbezahlt. Im Jahr davor hatte die Summe noch 179.502,31 Euro betragen. Finanziert wird die Unterstützung vom Land Vorarlberg, während die organisatorische Abwicklung über die jeweiligen Gemeinden erfolgt.

Anspruch hatten Haushalte mit Hauptwohnsitz in Bludenz, sofern sie die festgelegten Einkommensgrenzen einhielten. Pro Haushalt waren maximal 250 Euro möglich. Personen, die Sozialhilfe für den Lebensunterhalt oder den Wohnbedarf beziehen, erhielten automatisch 180 Euro.

Klare Regeln bei Einkommensüberschreitung

Wurde die Einkommensgrenze überschritten, kam eine sogenannte Einschleifregelung zum Tragen: Der Betrag, der über der Grenze lag, wurde vom Zuschuss abgezogen. Überschritt das Einkommen die Grenze um mehr als 200 Euro, entfiel der Anspruch vollständig. Der Mindestzuschuss lag bei 50 Euro.

(VOL.AT)

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