"Inkompetent, respektlos" – Mann (29) verurteilt nach Online-Beschimpfung einer Ärztin
Ein 29-jähriger Mann aus Syrien sah sich offenbar zu einer scharfen Kritik an einer Ärztin veranlasst – allerdings in einer Form, die nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. In einem Online-Kommentar stellte er die Frage: "Wie kann jemand wie Dr. (XXXXX) als Arzt arbeiten?" und legte nach: "Frech / Inkompetent / Unmenschlich / Respektlos".
Diese Wortwahl wertete die Staatsanwaltschaft als gezielte Herabwürdigung der Ärztin in ihrer beruflichen und menschlichen Integrität. Die Äußerungen seien nicht als sachliche Kritik, sondern als ehrenrührige Beschimpfung zu verstehen, so die Begründung im Strafbefehl.
Bedingte Geldstrafe verhängt
Die Konsequenz: Der Mann wurde wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen à 50 Franken, also insgesamt 250 Franken, verurteilt. Diese Strafe ist jedoch bedingt, das heißt: Sie muss nur bezahlt werden, falls der Mann innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig wird.
Zusätzlich wurden ihm Verfahrenskosten in Höhe von 650 Franken auferlegt. Die zivilrechtlichen Ansprüche der Ärztin hingegen wurden nicht Teil des Strafverfahrens – sie wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Eintrag im Strafregister bleibt bestehen
Das Urteil wird im Schweizer Strafregister vermerkt. Der Eintrag bleibt so lange bestehen, wie es das Gesetz vorsieht – je nach Schwere und Art der Tat sind das in der Regel mehrere Jahre. Auch wenn es sich "nur" um eine bedingte Strafe handelt, ist der Mann nun vorbestraft.
Was sagt das Schweizer Recht?
Nach Artikel 173 des Schweizerischen Strafgesetzbuches gilt: Wer eine andere Person bei Dritten beschuldigt, sich ehrlos verhalten zu haben, oder Tatsachen behauptet, die geeignet sind, ihren Ruf zu schädigen, macht sich der üblen Nachrede schuldig. Eine solche Tat ist nur auf Antrag des Betroffenen strafbar, kann aber mit einer Geldstrafe oder in schweren Fällen auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
(VOL.AT)