Kameras am Arbeitsplatz - Das ist erlaubt!
Der VOL.AT-Redaktion wurde ein Video zugespielt, das zeigt, wie eine mitarbeitende Person in einem Vorarlberger Betrieb unter einen Spind in einer Umkleide filmt und dort eine Überwachungskamera feststellt. Laut Aussagen dieser Person ist die Belegschaft des Betriebes nicht darüber unterrichtet worden, dass diese Kamera angebracht wurde. Zusätzlich trage diese "Überwachungsmaßnahme" nicht gerade zu einem ruhigen Betriebsklima bei, sondern verunsichere die Menschen im Betrieb, da sie nicht wüssten, ob an weiteren Orten auch noch gefilmt wird.
Wie sieht die Gesetzeslage in diesem Fall aus?
Aufgrund des Videos und des Sachverhaltes hat VOL.AT die rechtlichen Grundlagen mit der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Vorarlberg geklärt. Christian Maier leitet diese Abteilung und stellt ganz direkt klar: "Eine Videokamera in der Umkleidekabine stellt eine Maßnahme dar, die die Menschenwürde nicht mehr nur berührt, sondern verletzt. Eine Videoüberwachung ist gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) auszuweisen." Wer eine Kontrollmaßnahme wie etwa eine Videokamera am Arbeitsplatz installieren möchte, der muss in jedem Fall eine Zustimmung der Arbeitnehmer einholen. Maier erläutert ebenfalls, dass das Mittel der Kontrolle nicht eingesetzt werden dürfe, wenn der Arbeitgeber nicht die Zustimmung von allen Angestellten habe.
Was sagt die Vorarlberg Firma?
Nachdem unsere Redaktion die Vorarlberger Firma mit der Entdeckung konfrontierte, folgte ein sehr ausführliches Statement: "Im Zuge wiederholter Vandalismus-Vorfälle (u.a. Entwenden von Schuhen) und anhaltenden Mobbings gegen einen Mitarbeiter wurde für einen Zeitraum von 2,5 Wochen eine bodennahe Kamera in der Männerumkleide installiert." Laut der Firma wurde diese in Absprache mit einem Betriebsrat angebracht und auch wieder entfernt. Angefertigtes Videomaterial sei nach erfolgter Analyse unter Zeugen gelöscht und vernichtet worden. Im Statement folgen abschließend die Aussagen: "Es war nie die Absicht, die Privatsphäre unserer Mitarbeiter:innen zu verletzen. Unsere Maßnahme diente ausschließlich dem Schutz des schikanierten Mitarbeiters."
Maßnahme bleibt gesetzeswidrig
Abschließend kann man zu dem Fall aus der Region sagen, dass die Firma unzulässig gehandelt hat, da weder eine Zustimmung noch eine Ausweisung vorlag und die Umkleidekabine ein höchst sensibler Raum ist, an dem auch nicht das Schuhmaterial gefilmt werden darf. Alle rechtlichen Grundlagen und was man als Arbeitnehmer bei Zuwiderhandlung einer Firma machen kann, erklärt Christian Maier im ausführlichen Interview mit VOL.AT:
(VOL.AT)