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Kampf um Geburtenstation in Dornbirn geht weiter: Volksbegehren abgeschlossen

Das Krankenhaus Dornbirn steht seit Monaten im Mittelpunkt der Debatte um die geplante Verlegung von Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde nach Bregenz.
Das Krankenhaus Dornbirn steht seit Monaten im Mittelpunkt der Debatte um die geplante Verlegung von Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde nach Bregenz. ©Philipp Steurer
Das Volksbegehren zum Erhalt der Geburtenstation im Krankenhaus Dornbirn ist beendet. Offizielle Zahlen liegen noch nicht vor. Die Initiatorinnen rechnen jedoch mit deutlich weniger Unterstützung als bei der Online-Petition, die mehr als 57 000 Menschen unterzeichnet hatten.

Mit 10. Juni endete der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren "Erhalt der Abteilungen Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn". Wie viele Vorarlbergerinnen und Vorarlberger das Anliegen tatsächlich unterstützt haben, ist derzeit noch unklar.

Die Initiatorinnen gehen allerdings davon aus, dass die Beteiligung deutlich hinter jener der Online-Petition zurückbleibt. Diese hatte im Vorfeld mehr als 57 000 Unterstützungsbekundungen gesammelt.

Für Mechtild Bawart, eine der Initiatorinnen, liegt ein wesentlicher Grund in den Rahmenbedingungen des Volksbegehrens. Die Unterstützung musste persönlich auf dem jeweiligen Gemeindeamt erfolgen. "Dieser Weg war für viele Menschen schlicht zu aufwendig", erklärte Bawart gegenüber ORF.

Hürde Gemeindeamt statt Online-Unterstützung

Nach Einschätzung der Initiatorinnen spielte auch die fehlende Möglichkeit einer digitalen Eintragung eine Rolle. Anders als bei bundesweiten Volksbegehren konnte die Unterstützung nicht per ID Austria erfolgen.

Trotzdem zeigt sich Bawart zufrieden mit dem Verlauf der Aktion. Jede einzelne Unterschrift sei ein wichtiges Signal. Bei Gesprächen mit Bürgern habe sich gezeigt, dass das Thema weit über Dornbirn hinaus emotional diskutiert werde. Das Interesse habe sich durch alle Altersgruppen gezogen.

Ergebnis wird erst Mitte Juli erwartet

Nach Angaben der Landeswahlbehörde beginnt nun die Auswertung der Eintragungen. Die Bürgermeister müssen die Zahl der Stimmberechtigten sowie die gültigen Eintragungen ihrer Gemeinden ermitteln und bis spätestens 1. Juli 2026 an die Landeswahlbehörde übermitteln.

Anschließend werden die Ergebnisse aller Gemeinden zusammengeführt und überprüft. Bis spätestens 15. Juli sollen allfällige Fehler berichtigt sowie die Gesamtzahl der Stimmberechtigten und der gültigen Eintragungen festgestellt werden.

Erst danach entscheidet die Landeswahlbehörde offiziell, ob die Voraussetzungen für ein Landesvolksbegehren erfüllt sind.

5000 Unterschriften als entscheidende Marke

Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 5000 stimmberechtigte Personen das Volksbegehren unterstützt haben.

Wird diese Hürde erreicht, muss das Volksbegehren innerhalb einer Woche an die Landesregierung weitergeleitet werden. Diese ist gesetzlich verpflichtet, das Anliegen innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Vor einer Entscheidung müssen die Antragsteller zudem zu einer mündlichen Anhörung eingeladen werden.

Spitalsreform sorgt seit Monaten für Diskussionen

Die Debatte rund um die Geburtenstation beschäftigt Vorarlberg bereits seit Monaten. Hintergrund sind die Pläne der Landesregierung, die Abteilungen für Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde vom Stadtspital Dornbirn an das Landeskrankenhaus Bregenz zu verlegen.

Gegen diese Pläne regte sich früh Widerstand. Neben der Petition mit mehr als 57 000 Unterstützern fanden auch Demonstrationen statt. Zahlreiche Ärzte äußerten Bedenken, zudem entwickelte sich das Thema zu einem politischen Streitpunkt.

Kritik kam unter anderem von Dornbirns Bürgermeister Markus Fäßler (SPÖ), der sich über eine aus seiner Sicht mangelnde Einbindung der Stadt beschwerte. Auch innerhalb der Dornbirner ÖVP gab es Vorbehalte gegenüber den Plänen der Landesregierung.

Erster Versuch einer Volksbefragung scheiterte

Ursprünglich wollten die Initiatorinnen eine Volksbefragung erreichen. Die Landeswahlbehörde lehnte den Antrag jedoch ab. Begründet wurde dies damit, dass die damalige Fragestellung rechtlich nicht ausreichend präzise gewesen sei.

Daraufhin wurde das Anliegen neu formuliert. Anfang März erhielt das nun abgeschlossene Volksbegehren schließlich grünes Licht. Von Mitte April bis Anfang Juni konnten sich Stimmberechtigte in den Vorarlberger Gemeindeämtern eintragen.

Ob die Marke von 5000 gültigen Unterschriften erreicht wurde, wird sich spätestens Mitte Juli zeigen. Für die Initiatorinnen steht jedoch bereits jetzt fest, dass die Diskussion um die Zukunft der Geburtenstation in Dornbirn damit nicht beendet ist.

(VOL.AT)

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