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Katze verschwindet in Lauterach – in Tierklinik gefunden: Tierärztin vermutet Mäusegift

Eine Katze verschwindet, wird später schwer verletzt gefunden – und landet in einer Tierklinik. Laut Tierärztin deutet vieles auf eine Vergiftung mit Mäusegift hin. Der Fall in Lauterach wirft auch rechtliche Fragen auf: Unsachgemäßer Einsatz solcher Gifte kann strafbar sein.

Eine Katze aus dem Ortsteil Unterfeld ist nach ihrem Verschwinden schwer verletzt in einer Tierklinik gelandet. Laut behandelnder Tierärztin spricht vieles für eine Vergiftung mit Mäusegift. Für die betroffene Familie ist es nicht der erste Vorfall.

Passant bringt Tier in Klinik

Die Katze war zunächst nicht nach Hause zurückgekehrt. Ein aufmerksamer Passant fand das Tier später im Lauteracher Ortsteil Unterfeld in schlechtem Zustand und brachte es in eine Tierklinik. Dort wurde es intensiv behandelt und stabilisiert.

Nach Angaben der Familie geht die Tierärztin sehr deutlich davon aus, dass die Katze mit Mäusegift in Kontakt gekommen ist. Das Tier ist derzeit stabil, befindet sich aber noch nicht außer Gefahr.

Früherer Fall endete tödlich

Bereits vor rund eineinhalb Jahren verlor die Familie eine Katze unter ähnlichen Umständen. Das Tier verendete laut Familie nach schweren, qualvollen Symptomen. Auch damals habe der Verdacht auf eine Vergiftung bestanden.

Gefährliche Wirkstoffe für Haustiere

Mäuse- und Rattengifte enthalten häufig blutgerinnungshemmende Wirkstoffe. Diese führen zu inneren Blutungen und können für Haustiere bereits in kleinen Mengen lebensgefährlich sein.

Die Aufnahme erfolgt entweder direkt über die Köder oder indirekt über vergiftete Beutetiere.

Einsatz von Gift streng geregelt

Der Umgang mit Rodentiziden ist in Österreich klar geregelt. Sie dürfen nur so eingesetzt werden, dass keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen entsteht.

Das bedeutet konkret:

  • Giftköder dürfen nicht frei zugänglich ausgelegt werden
  • Der Einsatz hat gesichert, etwa in Köderboxen, zu erfolgen
  • Risiken für Haustiere und Wildtiere müssen ausgeschlossen werden

Ein offenes Ausbringen im Garten oder im Siedlungsgebiet gilt als unsachgemäß.

Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen möglich

Kommt es durch unsachgemäßen Einsatz zu Schäden, drohen rechtliche Konsequenzen. Neben Verwaltungsstrafen kann auch der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt sein.

Nach § 222 Strafgesetzbuch drohen:

  • Geldstrafen
  • im schweren Fall Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren

Rechtlich relevant ist dabei nicht nur Vorsatz. Auch grobe Fahrlässigkeit – also das Inkaufnehmen von Risiken für Tiere – kann strafbar sein.

Verschärfte Regeln ab 2026

Seit 1. Jänner 2026 gelten zusätzliche Vorschriften: Bestimmte Rodentizide dürfen dann nur noch von Personen mit Sachkundenachweis verwendet werden. Ziel ist es, Fehlanwendungen zu reduzieren und Risiken für Umwelt und Tiere zu minimieren.

Gefahr für Haustiere bleibt bestehen

Der Fall zeigt, dass unsachgemäß eingesetzte Giftstoffe auch in Wohngebieten eine reale Gefahr darstellen können. Fachstellen verweisen auf klare Vorschriften beim Einsatz solcher Mittel.

Mäuse im Garten: So geht es auch ohne Gift

Der Einsatz von Gift ist nicht die einzige Möglichkeit, Mäuse im Garten zu bekämpfen. Fachleute empfehlen Maßnahmen, die ohne Risiko für Haustiere und Wildtiere auskommen oder dieses deutlich reduzieren.

Nahrungsquellen vermeiden Essensreste, Tierfutter oder offene Komposthaufen ziehen Mäuse an und fördern ihre Vermehrung.
Zugänge verschließen Löcher und Spalten an Gebäuden sollten abgedichtet werden, um das Eindringen von Nagetieren zu verhindern.
Mechanische Fallen Sachgerecht eingesetzte Schlagfallen können eine schnelle Tötung ermöglichen. Wichtig ist eine fachgerechte Anwendung, um unnötiges Tierleid zu vermeiden. Lebendfallen müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Natürliche Feinde fördern Katzen oder Greifvögel können dazu beitragen, die Mäusepopulation auf natürliche Weise zu regulieren.
Ordnung im Garten Dichte Verstecke wie Holzstapel, Laubhaufen oder Gestrüpp bieten Unterschlupf und sollten reduziert werden.

Experten betonen, dass diese Maßnahmen oft ausreichend sind, um Mäusepopulationen zu kontrollieren – ohne die Risiken, die beim Einsatz von Giftstoffen für andere Tiere entstehen können. Bei stärkerem Befall sollte jedoch unbedingt fachlicher Rat eingeholt werden, etwa bei professionellen Schädlingsbekämpfern oder zuständigen Fachstellen.

(VOL.AT)

  • ADMIN AT
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