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Keine UVP für Steinbruch-Erweiterung im Fritztobel erforderlich

Ein Bild aus dem Jahr 2019.
Ein Bild aus dem Jahr 2019. ©Steurer
Nach jahrelangen behördlichen Verfahren steht fest: Für die geplante Erweiterung des Steinbruchs im Fritztobel ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich.

Das hat die zuständige UVP-Behörde des Landes Vorarlberg entschieden, darüber berichtet der ORF. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Rodung von rund viereinhalb Hektar geplant

Konkret geht es um eine zusätzliche Abbaufläche von rund viereinhalb Hektar. Das entspricht in etwa der Größe von sechs Fußballfeldern. Dafür sollen Waldflächen im Fritztobel, nordöstlich der Valduna zwischen Rankweil und Übersaxen, gerodet werden. In dem Gebiet wird bereits seit Jahrzehnten Gestein abgebaut.

Mit den Erweiterungsplänen des Betreibers befassen sich die Behörden bereits seit dem Jahr 2018. Im Zuge des Verfahrens wurden mehrere Gutachten eingeholt – unter anderem zu Lärm, Luftqualität und Geologie. Diese kamen laut Land zum Schluss, dass keine erhebliche Umweltbelastung im Sinn des UVP-Gesetzes zu erwarten sei.

Streitpunkt: Größe des bestehenden Abbaus

Zentraler Punkt des Verfahrens war die Frage, wie groß das bestehende Abbaugebiet tatsächlich ist und wie stark sich die geplante Erweiterung darauf auswirkt. Nach längeren Diskussionen gab die UVP-Behörde nun grünes Licht. Die eigentlichen Genehmigungen – etwa durch die Bezirkshauptmannschaft und die Montanbehörde – müssen jedoch noch separat erteilt werden.

Naturschutzanwaltschaft kritisch

Kritik kommt von der Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft. Sie hatte sich für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgesprochen. Aus ihrer Sicht müssten auch ältere, teils jahrzehntealte Abbauflächen in die Gesamtbewertung einbezogen werden, wenn es um neue Projekte geht.

Gegen die Entscheidung der UVP-Behörde können noch Rechtsmittel eingebracht werden. Erst danach steht endgültig fest, ob die Erweiterung des Steinbruchs wie geplant umgesetzt werden kann.

(Red.)

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