Kinox.to und movie4k: Einstweilige Verfügung zu Website-Sperren erlassen

Welche technischen Mittel für die Sperren verwendet werden, obliege den Internetprovidern. Laut VAP-Geschäftsführer Werner Müller war die Entscheidung “aufgrund der eindeutigen Rechtslage” zu erwarten, wie er zitiert wird. “Es wurde wieder einmal bestätigt, dass Konsumenten kein Grundrecht auf Zugang zu kriminellen Internetangeboten haben.” Er hofft nun auf eine Rückkehr der Telekom-Industrie an den Verhandlungstisch. “Es wäre höchste Zeit, eine gemeinsame Lösung im Sinne eines regulierten und verantwortungsvollen Internetmarktplatzes auszuarbeiten.”
Die Verantwortung von Internetprovidern hinsichtlich illegaler Inhalte auf Webseiten wurde sowohl im kino.to-Musterverfahrens des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auch vom Obersten Gerichtshof (OGH) festgehalten. Aufforderungsschreiben an die Provider seitens des VAP seien in der Folge allerdings ignoriert worden, weshalb der Verein Ende August Klage einreichte.
(APA/Red)