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Ländle-VP und Grüne legen Entwurf für Parteienförderungsgesetz vor

©Hartinger/CanvaPro
Nun soll es schnell gehen mit der Vorarlberger Parteifinanztransparenz: ÖVP und Grüne haben sich auf einen Entwurf für das neue Parteienförderungsgesetz geeinigt.

Noch im Mai soll ein Gesprächstermin mit allen Fraktionen fixiert werden. Ziel sei es, das neue Gesetz noch vor dem Sommer möglichst einstimmig zu verabschieden, so ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. Laut Grünen-Klubobfrau Eva Hammerer sollen die Regeln auch auf die Gemeindeebene ausgeweitet werden.

Der vorgelegte erste Entwurf fuße auf dem entsprechenden Landtagsbeschluss vom 9. März und sei am Freitag an die Opposition versendet worden, so ÖVP und Grüne in einer gemeinsamen Aussendung. Damit sei die Einladung verbunden, "sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen". Inkrafttreten könnte das neue Gesetz am 1. Jänner 2023. Parallel dazu sollen in der Landesverfassung erweiterte Prüfrechte für den Landesrechnungshof verankert werden.

Die wichtigsten inhaltlichen Eckpunkte des Gesetzesentwurfes im Überblick:

  • Verkürzung des Wahlwerbezeitraums für die Landtagswahl von vier auf drei Wochen; das betrifft insbesondere Plakatwerbung, Inserate, Werbeeinschaltungen und Postwurfsendungen,
  • -Einführung einer Obergrenze für mobile Wahlplakate: diese beträgt in Zukunft 300 Stück; davon dürfen maximal 50 Stück Großplakate sein (16-Bogen),
  • -Einführung einer Wahlwerbekostenobergrenze: Diese liegt in Zukunft bei 2,50 Euro pro Wahlberechtigtem; um Vorzugsstimmen-Wahlkämpfe auch weiterhin in einem bestimmten Umfang zu ermöglichen, soll es den Parteien erlaubt sein, zusätzlich 0,35 Euro pro Wahlberechtigtem für Wahlwerbung auszugeben, die auf einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgestimmt ist,
  • Erstattung eines Wahlwerbungsberichts für die Landtagswahl innerhalb von vier Monaten nach dem Wahltag (Bund: sechs Monate),
  • Angabe aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Landesparteien im Rechenschaftsbericht,
  • Veröffentlichung aller Einnahmen aus Spenden, Inseraten und Sponsorings der Landesparteien, ihrer Gliederungen und nahestehender Organisationen sowie allfälliger Beteiligungsunternehmen im Rechenschaftsbericht und auf der Homepage der Landesparteien,
  • Einführung konkreter Prüfrechte für den Landesrechnungshof unter Berücksichtigung jener des (Bundes-)Rechnungshofs,
  • Rückforderungsmöglichkeit der Parteienförderung bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben.

"Der Hund liegt im Detail"

NEOS-Klubchefin Sabine Scheffknecht erklärte gegenüber der APA, man werden den Entwurf im Detail prüfen, vor allem was die Rechnungshofkompetenzen angehe. Offen für Gespräche zeigte sich die SPÖ. "Wir warten schon lange darauf, das Gesetz muss so rasch als möglich kommen", so SPÖ-Mandatarin Manuela Auer. Begleitend bleibe die Forderung nach einer personellen Aufstockung des Rechnungshofes aufrecht. Auch die FPÖ wird sich intensiv mit dem Entwurf auseinandersetzen. "Der Hund liegt im Detail begraben", betonte FPÖ-Klubobmann Christof Bitschi. Die Geschwindigkeit, mit der nun am neuen Gesetz gearbeitet werde, zeige, dass die ÖVP massiv unter Zugzwang sei. Das dürfe aber nicht über eine notwendige Aufarbeitung hinwegtäuschen. Es sei erklärtes Ziel der FPÖ, dass der Rechnungshof die Vorgänge in der ÖVP so rasch wie möglich prüfen dürfe.

Bregenz prescht vor

Bereits vorgeprescht ist die Stadt Bregenz. Die Stadtvertretung beschloss am Donnerstagabend ein eigenes Transparenzpaket, das jede wahlwerbende Gruppe verpflichtet, Rechenschaft über die Finanzsituation der Partei abzulegen. Gibt es Einnahmen durch Spender, so sind diese namentlich zu nennen. Ebenso wurde ein Wahlkampfkostenobergrenze festgelegt. Eine Arbeitsgruppe der Fraktionen werde nun eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeiten. Wahlwerbende Gruppen, die die Fördervereinbarung nicht durch eine Unterschrift anerkennen wollen, werden in Zukunft auch keine Förderung erhalten.

(APA/VOL.AT)

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