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Mann mit 356.000 Euro im Zug an Grenze zu Vorarlberg gestoppt

©BAZG
Ein 50-jähriger Schweizer ist bei einer Zollkontrolle in Buchs SG mit 356.000 Euro im Reisegepäck aufgefallen. Weil er laut Behörden keine schlüssigen Angaben zur Herkunft des Geldes machen konnte, wurde der Fall an die Kantonspolizei St. Gallen übergeben.

Der Mann war bereits am 26. April mit dem Zug von Salzburg in Richtung Zürich unterwegs gewesen. Kontrolliert wurde er beim Grenzübergang Buchs – nur wenige Kilometer von Vorarlberg entfernt. Mitarbeitende des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) fragten den Reisenden nach mitgeführten Waren und Bargeld. Laut Mitteilung verneinte der 50-Jährige dies zunächst und erklärte außerdem, ohne Gepäck unterwegs zu sein.

Rucksack unter Sitz entdeckt

Ein Zollmitarbeiter bemerkte jedoch einen Rucksack unter der Sitzreihe des Mannes. Erst nach erneuter Befragung gab der Schweizer an, dass ihm das Gepäckstück gehöre. Im Rucksack fanden die Beamten fünf verschlossene weiße Kuverts sowie eine Geldbörse. Darin befanden sich insgesamt 356.000 Euro Bargeld.

Der Mann erklärte laut BAZG, das Geld gehöre nicht ihm. Er sei lediglich als Bote unterwegs gewesen. Aufgrund der Aussagen des 50-Jährigen sowie der vorgelegten Dokumente entstand nach Angaben der Behörde der Verdacht, dass die Barmittel mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen könnten.

Die Beamten stellten das Geld daraufhin vorläufig sicher und übergaben den Fall an die Kantonspolizei St. Gallen. Weitere Ermittlungen laufen.

Bargeld darf grundsätzlich eingeführt werden

In die Schweiz dürfen Bargeld, Fremdwährungen und Wertpapiere grundsätzlich in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eine Anmeldung beim Zoll ist nicht erforderlich. Ab einem Gegenwert von 10.000 Schweizer Franken müssen Reisende auf Verlangen allerdings wahrheitsgemäß Auskunft über Herkunft, Eigentümer und Verwendungszweck der Mittel geben.

Wer falsche Angaben macht oder die Auskunft verweigert, begeht nach Schweizer Recht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. Besteht der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, dürfen die Behörden das Geld vorläufig sicherstellen.

(VOL.AT)

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