Mordprozess in Feldkirch: Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Seine Ex-Freundin wurde im Streit ebenfalls verletzt. Alle Beteiligten waren alkoholisiert, der Mann mit knapp drei Promille.
Verletzungsbild passt nicht zu Sturz
Der arbeitslose Maurer sagte vor dem Schwurgericht, er sei nicht schuldig am Tod seiner Lebensgefährtin, er habe sie nicht geschlagen oder getreten. Von den angeklagten Vorwürfen stimme lediglich, dass er sie an den Haaren gezogen und aus der Wohnung in Bregenz geworfen habe. Der Angeklagte und sein Verteidiger sagten, die Verletzungen könnten auch von einem Sturz über die Stiege stammen. Gerichtsmediziner Walter Rabl sagte dazu, ein solcher Sturz hätte ein völlig anderes Verletzungsbild ergeben. Die Schuld für die schweren Verletzungen der Ex-Freundin nahm der mehrfach vorbestrafte 38-Jährige hingegen auf sich.
Zu dem Streit war es in der Wohnung der Ex-Freundin des Mannes gekommen. Er war dort zu Besuch, es wurde getrunken, die Lebensgefährtin des Maurers kam dazu, wegen Eifersucht kam es zum Streit. Später rief die Frau die Polizei, weil sie geschlagen worden sei. Nachdem die Beamten wieder gegangen waren, rastete der deutsche Staatsbürger offenbar aus, so die Staatsanwaltschaft. Ein Nachbar rief erneut die Polizei, die Einsatzkräfte fanden die Frau schwer verletzt im Stiegenhaus vor.
Psychiater Haller sagt aus
Das Verfahren um Mord und Körperverletzung wurde für den gesamten Tag anberaumt. Geladen waren mehrere Zeugen, die kontradiktorische Einvernahme des zweiten Opfers wurde über Video abgespielt. Für den Nachmittag war das Gutachten von Psychiater Reinhard Haller angesetzt.
(APA)