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Nach Kinz-Aussagen: Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht

Hubert Kinz, FPÖ-Politiker und Vizepräsident des Vorarlberger Landtages.
Hubert Kinz, FPÖ-Politiker und Vizepräsident des Vorarlberger Landtages. ©Philipp Steurer
Nach einer umstrittenen Aussage im Vorarlberger Landtag prüft die Staatsanwaltschaft Feldkirch einen möglichen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz durch FPÖ-Politiker Hubert Kinz. Für Ermittlungen wäre die Aufhebung seiner Immunität nötig.

Hubert Kinz (FPÖ), Vizepräsident des Vorarlberger Landtages, steht nach einer umstrittenen Aussage im Vorarlberger Landtag am 4. Februar im Fokus der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch prüft derzeit einen Anfangsverdacht im Hinblick auf das NS-Verbotsgesetz.

Aussage im Landtag sorgt für Kritik

Kinz hatte während einer Debatte die Shoah – den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden – mit anderen historischen Ereignissen verglichen. Dabei sprach er unter anderem von "Übergriffen seinerzeit marokkanischer Besatzungssoldaten gegenüber Damen unseres Landes" sowie von Hexenverbrennungen und Brandschatzungen in den Schweizer, Appenzeller und Graubündner Kriegen.

Die Aussagen lösten politische Kritik aus. Der Vorwurf lautete, Kinz habe damit die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost. Der FPÖ-Politiker entschuldigte sich in der Folge für seine Wortmeldung und erklärte, man habe ihn falsch verstanden.

Prüfung durch Staatsanwaltschaft Feldkirch

Wie die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegenüber VOL.AT bestätigte, wird nun geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Dabei geht es um die Frage, ob die Aussagen gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben könnten.

Nach § 3h Verbotsgesetz wird bestraft, wer "öffentlich den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht".

Sollte sich ein Anfangsverdacht erhärten, würden Ermittlungen eingeleitet. Dafür müsste jedoch zunächst die parlamentarische Immunität von Hubert Kinz aufgehoben werden. Ein entsprechender Antrag wäre beim Vorarlberger Landtag einzubringen, der über eine Zustimmung zur Strafverfolgung entscheiden müsste.

(VOL.AT)

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