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Nach Schüssen in Bregenz: 24-Jähriger "in stabilem" Zustand

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Der am Samstag bei einem Polizeieinsatz in Bregenz angeschossene 24-Jährige befindet sich weiter im Spital.

Nach Cobra-Einsatz in Bregenz: Staatsanwaltschaft prüft Schussabgabe. ©VOL.AT/Pletsch

Zum Grad seiner Verletzungen könne sie im Detail nichts sagen, "aber sein Zustand ist stabil", sagte Karin Dragosits, Leiterin der Staatsanwaltschaft Feldkirch, am Sonntag auf APA-Anfrage. Lebensgefahr dürfte demnach keine bestehen. Indes hat die zuständige Anklagebehörde Ermittlungen gegen den Polizeibeamten aufgenommen, der auf den Mann geschossen hat.

Wie die Behördensprecherin darlegte, war die Polizei an eine Adresse in einer nobleren Wohngegend in der Vorarlberger Landeshauptstadt gerufen worden. Der 24-Jährige hatte seine Mutter bedroht, möglicherweise in einem psychischen Ausnahmezustand. Dabei war auch ein Messer im Spiel. Von den Polizeikräften wurde daher die Sondereinheit Cobra beigezogen. In einem längeren Verhandlungsgespräch wurde seitens eines darauf spezialisierten Polizisten versucht, die Situation zu deeskalieren, was nicht gelungen sei, wie Dragosits darlegte.

Als sich die Aggression des 24-Jährigen gegen die Polizei richtete und dieser einen Beamten mit dem Messer bedroht haben soll, dürfte die Cobra von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff auf das Leben des Beamten ausgegangen sein. Ein Cobra-Beamter gab zumindest einen Schuss auf den 24-Jährigen ab.

Staatsanwaltschaft prüft, ob Schussabgabe gerechtfertigt war

"Nun wird geprüft, ob die Schusswaffenabgabe gerechtfertigt war", erklärte die Staatsanwaltschaftssprecherin. Im Zuge der Erhebungen müsse abgeklärt werden, ob aus Sicht des Schützen eine Notwehr-Situation bzw. Nothilfe-Situation vorgelegen habe. Die Erhebungen werden von der beim Innenministerium angesiedelten Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe geführt.

Grundsätzlich billigt das Strafgesetzbuch einem Schützen unter eng definierten Voraussetzungen strafbefreiendes Handeln zur Abwehr eines Angriffs zu, der entweder andauert oder unmittelbar bevorsteht und sich gegen einen selbst oder eine dritte Person richtet. Die bedrohte Person muss sich in einem akuten, das Leben bzw. die körperliche Unversehrtheit gefährdeten Bedrohungsszenario befinden. Die Abwehrmaßnahmen müssen notwendig, zugleich aber verhältnismäßig sein. Die Notwehr bzw. Nothilfe darf nicht "überschießend" sein, das Maß zur tauglichen Abwehr des Angriffs darf nicht überschritten werden.

Gutachten soll psychischen Zustand abklären

Der angeschossene 24-Jährige wurde wegen gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung angezeigt. Ein Antrag auf Verhängung der U-Haft bzw. vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung steht im Raum, erläuterte Dragosits. "Sein Geisteszustand wird abgeklärt", sagte die Sprecherin. Es gebe Hinweise, dass der Mann unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung zunächst seine Mutter und in weiterer Folge die Polizei bedroht habe.

Dahingehende Aufschlüsse soll ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen bringen, das die Staatsanwaltschaft beauftragen wird. Lässt sich eine im Tatzeitpunkt maßgebliche schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung nachweisen, wäre dies als Schuldausschließungsgrund zu werten. Der 24-Jährige wäre dann als zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig einzustufen.

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(APA)

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