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Nach VfGH-Entscheidung: Weitere Betriebsflächen kommen aus Grünzone

Nach Ludesch und Nüziders werden nun auch in den Gemeinden Götzis und Gaißau Flächenwidmungen angepasst. Bestehende Betriebsareale, darunter das Werk 6 von Blum, müssen nach höchstgerichtlicher Entscheidung aus Landesgrünzone entnommen werden.
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