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Nationalrat startet mit breiter Themen-Palette

Der Nationalrat startet mit einer breiten Themen-Palette.
Der Nationalrat startet mit einer breiten Themen-Palette. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Mittwoch startet der Nationalrat mit einer breiten Themen-Palette. Es handelt sich um die vorletzte Plenarwoche vor dem Sommer.

Der Nationalrat startet mit einer breiten Themen-Palette in seine vorletzte Plenarwoche vor dem Sommer. Die Regierung hat eine Europa-Erklärung von Kanzleramtsministerin Karoline Edstadler (ÖVP) und Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) angekündigt, die (gescheiterten) Ministeranklagen gegen Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) werden noch einmal debattiert und der Corona-Härtefallfonds wird um eine Milliarde aufdotiert.

Nationalrat: Publikum wieder zugelassen

Auch werden diverse pandemie-geschuldete Fristen verlängert, was etwa Überbrückungsgarantien betrifft. Weiters geht es um den Einsatz von Videotechnologie bei Gerichts-und Verwaltungsverfahren, Auflagen für Lokalaugenscheine und die Ermächtigung, Beschlüsse gegebenenfalls im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen. Davon sind Gemeinderäte, der Ministerrat und diverse Gremien im Kommunikationsbereich wie der ORF-Stiftungsrat und die KommAustria betroffen.

Nach der Corona-Pause wieder zugelassen ist Publikum auf der Besuchergalerie. Als erstes bekommen Interessierte dabei eine "Aktuelle Stunde" zu sehen, die sich auf Wunsch der ÖVP um das "Comeback" des Tourismus dreht. Die FPÖ lässt danach in der "Aktuellen Europastunde" über das Thema "Freies Österreich mit freien Bürgern statt EU-Zwangsbeglückung durch Bargeldbegrenzung und Schuldenunion" debattieren.

Raser-Paket am Mittwoch im Ministerrat

Für Raser wird es nun ernst: Am Mittwoch legt Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) das sogenannte Raser-Paket als Regierungsvorlage im Ministerrat vor. Die Strafen werden erhöht: Rasen kostet mehr Geld und für längere Zeit den Führerschein. Außerdem wird die Beteiligung an illegalen Straßenrennen als neues Delikt eingezogen. Für das Kuratorium für Verkehrssicherheit und den Verkehrsclub Österreich wären schärfere Maßnahmen wünschenswert gewesen.

So hätten das KFV und der VCÖ gerne Schnellfahren als Vormerkdelikt gehabt, ebenso deutlich frühere Führerscheinabnahmen. Das Raser-Paket soll noch vor der Sommerpause im Parlament beschlossen werden und mit 1. September in Kraft treten. Das Ministerium arbeitet unterdessen parallel "weiter an der verfassungskonformen Umsetzung der Beschlagnahme des Fahrzeugs bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern". Auch diese Maßnahme soll nach Gewesslers Vorstellungen noch heuer in Kraft treten.

Regierung verabschiedet Insolvenzrechtsreform

Die türkis-grüne Bundesregierung verabschiedet am Mittwoch im Ministerrat die angekündigte Reform des Insolvenzrechts. Die Regierungsvorlage wird nun im Parlament weiterbehandelt. Das Gesetz soll Ende Juli in Kraft treten, hieß es aus dem Justizministerium zur APA. Die Entschuldungsfrist sowohl für Private als auch Unternehmen soll von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Grund für die Änderungen ist die Coronakrise. Die Regierung erwartet eine Insolvenzwelle für den Herbst.

"Gerade während der Coronakrise sind viele Menschen unverschuldet in finanzielle Not geraten, etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Zwar steigen derzeit die Konkurse im privaten Bereich noch nicht, aber ab Herbst könnte sich die Lage ändern", sagte Justizministerin Alma Zadić (Grüne).

Das Justizressort verweist auf den Schuldenreport 2021 der staatlich anerkannten Schuldnerberatung. Demnach gab es 2019 etwas mehr als 9.000 Privatinsolenzen, 2020 aber nur 7.300. Die Differenz von knapp 2.200 lasse Nachholeffekte erwarten, hieß es. Hinzukommen jene, die aufgrund von Corona in eine schwierige finanzielle Situation geraten seien. Daher setzte die Bundesregierung rechtzeitig Maßnahmen, um die Entschuldung im Falle einer Insolvenz schneller und leichter zu machen.

Neu ist auch ein "präventives Restrukturierungsverfahren", das Insolvenzen vermeiden soll. Bei Gericht soll in Zukunft bei drohender Insolvenz ein individueller auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittener Restrukturierungsplan mit Zustimmung der Gläubigermehrheit abgeschlossen werden können. Anders als bei Insolvenzen, müssen im Fall eines präventiven Restrukturierungsplans nicht alle Gläubiger einbezogen werden. Damit können Forderungskürzungen und Stundungen auch bei Nichtzustimmung einzelner Gläubiger vorgenommen werden.

BVT-Reform: Ministerrat beschließt geänderte Vorlage

Der Ministerrat beschließt am Mittwoch die große Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Die in der Begutachtung viel kritisierte Neuregelung für Razzien bei Behörden wurde geändert. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) will künftig wesentlich mehr - nämlich jährlich rund 50 Mio. Euro - investieren. Damit kann das Personal verdoppelt und für Analyse und Auswertung moderne IT-Tools angeschafft werden.

Ab 1. Dezember 2021 sollen, sieht die Regierungsvorlage vor, die Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst getrennt agieren. Das in den vergangenen Jahren skandalgeschüttelte BVT bekommt einen neuen Namen, "Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst" (DSN). Das Aufgabenfeld Nachrichtendienst soll gestärkt werden, ebenso die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes. So sind eine weisungsfreie Kommission und mehr Berichte an den Ständigen Unterausschuss vorgesehen.

Das Verfassungsschutz-Personal soll verdoppelt und dessen Ausbildung (mit einem Hochschullehrgang) verbessert werden. Außerdem ist ein Nebenbeschäftigungsverbot - ausgenommen nur die Lehre - vorgesehen. Zur raschen Vernetzung aller Akteure sind Fallkonferenzen unter Leitung der Staatsschutzbehörden geplant.

In der sechswöchigen Begutachtung hatte vor allem eine geplante Änderung für große Aufregung gesorgt, mit der Razzien wie jene beim BVT 2018 unterbunden werden sollten: Es war vorgesehen, dass Unterlagen und Datenträger der Behörden nur mehr im Ausnahmefall im Zuge von Hausdurchsuchungen beschlagnahmt werden können - und stattdessen der Staatsanwalt Amtshilfe beantragen muss.

Hausdurchsuchungen bleiben erlaubt

Diese Regelung hat das Justizministerium wesentlich entschärft: Hausdurchsuchungen bleiben erlaubt, und die Sicherstellung von Akten erfolgt analog zu den Bestimmungen, die für Rechtsanwälte oder Notare gelten: Die Akten werden in der Behörde versiegelt und dann wird im Beisein eines Richters oder Staatsanwalts sowie eines Behördenvertreters gesichtet, was davon tatsächlich zum Ermittlungsakt kommt.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ist mit dieser vom Justizministerium jetzt adaptierten Regelung zufrieden. Ihm sei es darum gegangen, die "wichtigen und sensiblen" nachrichtendienstlichen Informationen zu schützen, das sei gewährleistet, betonte er in einem schriftlichen Statement.

Generell geht es Nehammer bei der BVT-Reform darum, durch Stärkung der nachrichtendienstlichen Strukturen die terroristischen Bedrohungen für Österreich zu minimieren - und die internationale Reputation des Verfassungsschutzes wiederherzustellen. Dafür muss die Novelle zum "Polizeiliche Staatsschutzgesetz" - das in "Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz" (SNG) umgetauft wird - nun noch vom Nationalrat beschlossen werden.

(APA/Red)

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