Neue EU-Fluggastrechte beschlossen: Das ändert sich für Reisende
Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die EU-Institutionen auf neue Fluggastrechte geeinigt. Die Regelungen bringen zusätzliche Rechte für Reisende, sehen in einzelnen Bereichen aber auch Einschränkungen vor.
Die Europäische Union hat ihre Fluggastrechte überarbeitet. Die neue Verordnung soll Mitte 2027 in Kraft treten und regelt unter anderem Entschädigungen bei Verspätungen, den Umgang mit Handgepäck sowie Informationspflichten der Fluggesellschaften neu.
Die Fluggastrechte gelten weiterhin für Flüge innerhalb der EU, für Flüge aus der EU in Drittstaaten sowie für Flüge aus Nicht-EU-Ländern in die EU, sofern die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Entschädigungen bleiben unverändert
Am grundsätzlichen Anspruch auf Entschädigung ändert sich nichts. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder einer Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflug stehen Passagieren je nach Flugstrecke weiterhin zwischen 250 und 600 Euro zu.
Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen, extremen Wetterereignissen oder bestimmten Streiks. Die von Fluggesellschaften geforderte Anhebung der Entschädigungsgrenzen wurde nicht umgesetzt.
Neue Regeln für Handgepäck und Rückflüge
Künftig müssen Airlines ihre Ticketpreise standardmäßig inklusive Handgepäck ausweisen. Zudem dürfen Fluggäste immer einen persönlichen Gegenstand mit den Maßen 40 x 30 x 15 Zentimeter kostenlos mitnehmen.
Außerdem dürfen Fluggesellschaften Passagieren den Rückflug künftig nicht mehr verweigern, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Solche sogenannten „No-show“-Annullierungen sollen damit der Vergangenheit angehören.
Mehr Rechte für Familien und Menschen mit Behinderung
Die neuen Regelungen stärken auch die Rechte bestimmter Passagiergruppen. Menschen mit Behinderung erhalten unter anderem Priorität bei Ersatzflügen sowie das Recht, mit Mobilitätshilfen und Assistenzhunden zu reisen.
Familien mit Kindern sowie Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung müssen künftig ohne Aufpreis zusammensitzen können.
Präzisere Vorgaben bei Verspätungen
Die Verordnung legt außerdem genauer fest, welche Unterstützungsleistungen Airlines bei längeren Wartezeiten anbieten müssen. Dazu zählen Erfrischungen alle zwei Stunden, Mahlzeiten nach drei Stunden und anschließend alle fünf Stunden sowie Internetzugang und zwei Telefongespräche.
Erfüllt eine Fluggesellschaft diese Pflichten nicht, können Reisende die Leistungen selbst organisieren und anschließend eine Erstattung verlangen. Zudem müssen Airlines ihre Passagiere künftig spätestens zum geplanten Abflugzeitpunkt über Verspätungen informieren und eine einfache sowie kostenlose Kontaktmöglichkeit anbieten.
Teilweise auch Einschränkungen
Neben zusätzlichen Rechten bringt die Reform auch Änderungen zulasten der Fluggäste. Organisiert eine Airline keine Ersatzbeförderung, können Reisende zwar weiterhin selbst einen Flug buchen und die Kosten zurückfordern.
Die Erstattung ist künftig jedoch auf 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises begrenzt. Zudem müssen Ansprüche künftig innerhalb von neun Monaten geltend gemacht werden. Bislang galten je nach EU-Mitgliedstaat deutlich längere Fristen – in Österreich etwa drei Jahre.
(VOL.AT)