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Neue Regelung für Mauterhebung auf Landes- und Gemeindestraßen in Vorarlberg geplant

©Interview LH Wallner Markus Wallner Landeshauptmann
In Vorarlberg wird es in Zukunft einfacher sein, Landes- und Gemeindestraßen mit einer Maut zu versehen. Bislang konnte eine Gebührenerhebung nur unter spezifischen Bedingungen erfolgen.

Bislang konnten auf Landes- und Gemeindewegen in Vorarlberg Mautgebühren nur dann erhoben werden, wenn die Straßen etwa signifikante Höhenunterschiede überbrücken oder außergewöhnliche Regionen erschließen. Das führte dazu, dass zahlreiche Straßen, die aufgrund hoher Bau- und Instandhaltungskosten eine Gebührenerhebung rechtfertigen würden, keine Maut verlangen durften. Diese Regelung soll - wie der ORF berichtet - nun auch in Vorarlberg geändert werden, allerdings ist das Modell in Österreich nicht ganz neu.

  • In Tirol kann zum Beispiel nicht jede Person, die das möchte, die Zettersfeldstraße in Thurn nutzen, um gebührenfrei zum Lienzer Zettersfeld zu gelangen und dort die Aussicht zu bewundern, zu wandern oder in einer stillen Ecke Entspannung zu finden. Die Nutzung der Straße ist durch eine Schranke eingeschränkt. Es existieren spezifische Nutzungsregeln und offizielle Gebühren. Im Jahr 2003 wurde die Zettersfeldstraße von Thurn in das Netz der Gemeindestraßen aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt wird eine Maut erhoben, obgleich sie laut dem Tiroler Straßengesetz als öffentliche Gemeindestraße gilt. Die variierenden Durchfahrtsgebühren haben in der Vergangenheit für Unmut und Kritik gesorgt.
  • Die Großglockner Hochalpenstraßen AG (Grohag) zog sich 2022 als Betreiber der Goldeck-Panoramastraße zurück. Der Rückzug erfolgte aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit dem Straßeneigentümer, der Goldeck Bergbahnen GmbH, bezüglich einer umfassenden Sanierung. In der Folge übernahm die Gemeinde Stockenboi die Betriebsführung. Ab dem 14. Mai 2023 wurde an der Mautstelle täglich zwischen 9 und 17 Uhr eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Inhaber einer Kärnten-Card konnten die Straße kostenfrei befahren. Die Mautregelung war von Mitte Mai bis Oktober 2023 in Kraft.

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Änderung in Vorarlberg

Laut Informationen des ORF steht Vorarlberg nun vor einer signifikanten Änderung im Bereich der Mauterhebung. Im Land Vorarlberg gäbe es Bestrebungen, die bestehenden Regelungen für die Erhebung von Straßennutzungsgebühren auf Landes- und Gemeindeebene zu vereinfachen. Ziel sei es, zukünftig die Möglichkeit zu schaffen, Mautgebühren für den Bau und die Instandhaltung von Straßen zu erheben, die besonders hohe Kosten verursachen. Dies betrifft insbesondere Straßen in bergigen Regionen oder entlegenen Gebieten, die aufgrund von anspruchsvollen Wetterbedingungen einer häufigeren Wartung bedürfen.

Silvretta-Hochalpenstraße als Vorbild

Ein prägnantes Beispiel für die angestrebte Regelung bietet die Silvretta-Hochalpenstraße, die bisher als einzige Mautstraße Vorarlbergs gilt und nicht unter der Verwaltung der ASFINAG steht. Diese in Privatbesitz befindliche Straße könnte als Modell für die zukünftige Umsetzung der Mauterhebung auf weiteren Landes- und Gemeindestraßen dienen. Dennoch erwartet das Land, dass die Anzahl der Straßen, auf denen eine Maut erhoben wird, überschaubar bleiben wird. So zumindest berichtet es der ORF.

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LH Markus Wallner (Foto: Alexandra Serra)

LH Markus Wallner: "Nein" zur Landesvignette!

Entgegen möglicher Spekulationen sei die Einführung einer flächendeckenden Landesvignette für das gesamte Straßennetz in Vorarlberg nicht vorgesehen. Die geplanten Mautgebühren sollen spezifisch für einzelne Straßenabschnitte gelten. Dies bedeutet, dass Autofahrer auch zukünftig keine generelle Vignette für das gesamte Landesstraßennetz erwerben müssen, sondern lediglich für jene Straßen zahlen, auf denen eine Mautgebühr anfällt. Welche Gemeinden und Städte zuerst von dieser geplanten Möglichkeit Gebrauch machen werden, bleibt abzuwarten. Auf VOL.AT-Anfrage hin kostatiert LH Markus Wallner mit einem klaren "Nein", dass die Einführung einer "Landesvignette" nicht geplant ist.

Novelle der StVO

Erst im Jänner hat die Bundesregierung eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen, die es Gemeinden und Städten ermöglicht, Geschwindigkeitsreduktionen einfacher vorzunehmen. Diese legislative Änderung soll insbesondere in schutzbedürftigen Bereichen, wie etwa vor Schulen, eine vereinfachte Anpassung der Höchstgeschwindigkeit erlauben. Verkehrsministerin Leonore Gewessler unterstrich die vielfältigen Vorteile dieser Maßnahme: Weniger Verkehrstote, eine Reduktion klimaschädlicher Emissionen, eine Verringerung der Lärmbelästigung und nicht zuletzt eine Ersparnis für die Bürgerinnen und Bürger durch den geringeren Treibstoffverbrauch. Die Novelle ziele darauf ab, die bisherigen bürokratischen Hürden und die Notwendigkeit umfangreicher Gutachten zu minimieren, die bislang für eine Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h im Ortsgebiet erforderlich waren. Mit dem geplanten Inkrafttreten im Sommer 2024 will die Bundesregierung ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr setzen. Diese Reform soll es den lokalen Behörden ermöglichen, schneller und effizienter auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Gemeinden zu reagieren und somit die Lebensqualität ihrer Bewohnerinnen und Bewohner signifikant zu verbessern.

(VOL.AT)

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