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Neue Regelung für Radfahrende in Bregenz: Grüner Pfeil bei Rot

Neue Verkehrsschilder in Bregenz angebracht
Neue Verkehrsschilder in Bregenz angebracht ©VLK | Canva
In Bregenz wurden an der Kreuzung L190 Römerstraße / L2 Josef-Huter-Straße die ersten „Grünpfeile“ installiert. Diese erlauben es Radfahrenden, nach einem kurzen Halt, auch bei roter Ampel weiterzufahren.

Konkret dürfen Radfahrende aus Richtung Bregenz Zentrum kommend bei Rot geradeaus fahren und von der Josef-Huter-Straße in Richtung Bregenz Zentrum bei Rot rechts abbiegen. Dabei haben querende FußgängerInnen Vorrang.

Mobilitätslandesrat Daniel Zadra begrüßt diese Neuerung und verweist auf die Vorteile: „Die Freifahrt bei Rot zeigt, dass der Radverkehr an Bedeutung gewinnt und die Fahrtzeit verkürzt werden kann. Komfort und Attraktivität des Radfahrens werden weiter gestärkt.“ Diese Erleichterung wurde durch die novellierte Straßenverkehrsordnung möglich.

Vorbild aus dem Ausland

Eine ähnliche Regelung gibt es seit 1991 in den Niederlanden. Auch Deutschland und die Schweiz haben solche Vorschriften eingeführt. Die 33. Novelle der österreichischen StVO regelt die Anbringung der Grünpfeile an geeigneten Kreuzungen und die Voraussetzungen für diese Bevorzugung des Radverkehrs.

Weitere Kreuzungen in Prüfung

In Vorarlberg ist die Anbringung der Grünpfeile an 13 Kreuzungen im Bezirk Bregenz und in der Marktgemeinde Lustenau vorgesehen. Weitere Kreuzungen in den Bezirken Dornbirn, Feldkirch und Bludenz werden in den kommenden Monaten geprüft.
Weitere Verbesserungen für Radfahrende

Die StVO-Novelle beinhaltet neben der Grünpfeilregelung auch andere Verbesserungen für Radfahrende:

  • Begleitpersonen dürfen neben Kindern unter 12 Jahren fahren.
  • Ein Mindestüberholabstand ist nun gesetzlich festgelegt: 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts.
  • Auf Straßen mit Tempo 30 dürfen Radfahrende nebeneinander fahren, solange sie den Verkehr nicht behindern.
  • Fahrzeuge dürfen Gehsteige und Radwege nicht mehr blockieren; eine Mindestbreite von 1,5 Metern muss freigehalten werden.

(VOL.AT)

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