Seit 1. Juli müssen Erstbesitzer von Hunden, bestimmten Papageien, Reptilien und Amphibien einen Sachkundenachweis erbringen.
Mit 1. Juli gilt österreichweit eine neue Regelung für die Haltung bestimmter Haustiere. Wer erstmals einen Hund, bestimmte Papageienarten, Reptilien oder Amphibien anschaffen möchte, muss künftig einen Sachkundenachweis erbringen. In Vorarlberg gibt es die dafür vorgeschriebenen Kurse jedoch derzeit noch nicht.
Wie Recherchen des ORF Vorarlberg zeigen, fehlt sowohl bei den Theoriekursen für Reptilien, Amphibien und Papageien als auch bei den verpflichtenden Hundekursen das notwendige Angebot. Eine Zoohandlung erklärte auf Nachfrage, sie warte noch auf die Freigabe durch das Land.
Hundebesitzer benötigen zusätzlich einen Praxisteil
Für künftige Hundehalterinnen und Hundehalter reicht ein Theoriekurs allein nicht aus. Neben einem vierstündigen Theorieunterricht ist innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund vorgeschrieben.
Mit Stand 1. Juli liegt allerdings noch keine offizielle Liste jener Einrichtungen oder Personen vor, die diese Kurse anbieten dürfen. Wer erstmals ein betroffenes Tier halten möchte, kann die gesetzlichen Vorgaben damit derzeit praktisch nicht erfüllen.
Bestehende Tierhalter sind nicht betroffen
Die neue Regelung gilt ausschließlich für Personen, die ab Juli erstmals ein betroffenes Tier halten wollen. Wer bereits zuvor einen Hund, bestimmte Papageienarten, Reptilien oder Amphibien gehalten hat, muss keinen Sachkundenachweis nachholen.
Ausnahmen gelten außerdem für Personen, die bereits ausreichende Erfahrung in der Tierhaltung nachweisen können oder über entsprechende fachliche Ausbildungen verfügen.
Mehr Wissen soll Tiere besser schützen
Nach Angaben des Landes soll der Sachkundenachweis die verantwortungsvolle Tierhaltung stärken. Landesrätin Martina Rüscher betont, dass die Kurse grundlegendes Wissen über artgerechte Haltung, Pflege und Gesundheit vermitteln sollen. Gleichzeitig soll die neue Regelung unüberlegte Spontankäufe von Haustieren verhindern.
Überblick
- Seit 1. Juli 2026 gilt ein verpflichtender Sachkundenachweis für Ersthalter bestimmter Tierarten.
- Betroffen sind Hunde, bestimmte Papageienvögel, Reptilien und Amphibien.
- Für Hunde sind ein vierstündiger Theoriekurs und eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.
- Für Reptilien, Amphibien und bestimmte Papageien ist ein vierstündiger Theoriekurs erforderlich.
- In Vorarlberg fehlen zum Start der neuen Regelung derzeit noch die entsprechenden Kursangebote und offiziell zugelassenen Anbieter.
(VOL.AT)