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Neue Verkehrsstrafen in der Schweiz: Das müssen Vorarlberger jetzt wissen

Autofahrer und Grenzgänger aufgepasst: Das ändert sich jetzt in der Schweiz. ©VOL.AT/Paulitsch (Symbolbild)

Mit Mittwoch, 1. Juli, treten in der benachbarten Schweiz mehrere Gesetzesänderungen in Kraft, die auch Grenzgänger und Autofahrer aus Vorarlberg betreffen.

Neue Bussen für Autofahrer

Wer mit dem Auto in der Schweiz unterwegs ist, sollte die neuen Regelungen kennen. Mehrere Verkehrsdelikte können künftig direkt mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Damit will der Bundesrat Verfahren vereinfachen und beschleunigen.

Unter anderem gelten ab Juli folgende Bussen:

  • Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn: 200 Franken
  • Rechtsüberholen auf Hauptstraßen: 140 Franken
  • Falsches Umfahren von Verkehrsinseln: 100 Franken

Gerade für viele Vorarlberger, die regelmäßig in die Schweiz pendeln oder dort unterwegs sind, können Verstöße damit rasch teuer werden.

Neue Vorschriften für Lieferwagen

Auch für zahlreiche Unternehmen gibt es Änderungen. Fahrer von Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen, die grenzüberschreitend in die Schweiz unterwegs sind, unterliegen künftig der Schweizer Chauffeurverordnung.

Damit gelten für sie dieselben Lenk- und Ruhezeiten wie für Lastwagenfahrer. Außerdem wird der Einbau eines intelligenten Fahrtenschreibers verpflichtend.

Rundstreckenverbot wird nach 70 Jahren aufgehoben

Nach fast 70 Jahren hebt die Schweiz das Rundstreckenverbot auf. Motorsportveranstaltungen wie Formel-1- oder MotoGP-Rennen wären damit grundsätzlich wieder möglich.

Ob solche Rennen tatsächlich stattfinden, entscheiden jedoch die jeweiligen Kantone.

Neue Verkehrsschilder

Auch die Signalisation wird modernisiert. Neue Schilder für den Radverkehr erhalten einen roten Hintergrund, Tempo-30-Zonen werden künftig einheitlicher beschildert und Radstreifen an gefährlichen Stellen rot markiert.

Wer regelmäßig mit dem Auto oder Fahrrad in der Schweiz unterwegs ist, sollte sich auf die neuen Markierungen einstellen.

Erleichterungen bei Tiertransporten

Das bisherige Sonntags- und Nachtfahrverbot für Tiertransporte wird aufgehoben. Nach Angaben des Bundesrates sollen Tiere dadurch bei niedrigeren Temperaturen transportiert werden können und dank geringerer Verkehrsbelastung kürzer unterwegs sein.

(VOL.AT)

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