Acht statt neun Jahre Haft für Tötung der Ehefrau
von Christiane Eckert/VOL.AT
„Unser Vater hat einen Riesenfehler gemacht, aber wir wissen, dass er in dieser Nacht nicht bei sich war“, hatten die Kinder des Angeklagten den Obersten Gerichtshof um Gnade gebeten. Die Familie lebte im Oberland. Der OGH hob das erstinstanzliche Urteil auf, allerdings nicht wegen des Schreibens der Kinder, sondern wegen anderer Mängel. Der Prozess musste ein zweites Mal in Feldkirch durchgeführt werden. Das Ergebnis der erfolgreichen Verteidigung: Totschlag, also Tötung im Affekt statt Mord. Strafe: neun statt 18 Jahre. Das war im Juli dieses Jahres.
Strafhöhe bekämpft
Verteidiger Franz Josef Giesinger wandte sich nochmals an das Berufungsgericht, um die Strafhöhe zu senken. Er hatte auch hier Erfolg. Die zweite Instanz in Innsbruck senkte die Strafe von neun auf acht Jahre. Somit sind die wuchtigen Messerstiche gegen die damals 40-jährige Gattin nun endgültig als Totschlag anzusehen und die Strafe ist fix mit acht Jahren festgelegt.