Blumen, Pralinen oder Gutschein? Was gut gemeint ist, kann Lehrkräfte dienstrechtlich in Schwierigkeiten bringen.
Was viele Eltern über Lehrergeschenke nicht wissen
Ein paar Euro von jeder Familie, am Ende ein Gutschein für die Lehrerin – was nach einer netten Geste klingt, kann zum dienstrechtlichen Problem werden.
Was viele nicht wissen: Lehrkräfte sind Amtsträger. Für sie gelten strenge dienst- und strafrechtliche Vorschriften. Bargeld dürfen sie nicht annehmen. "Gutscheine sind grundsätzlich nicht als geringwertige Aufmerksamkeiten anzusehen", verdeutlicht die Bildungsdirektion auf VOL.AT-Anfrage. Unabhängig vom Wert sind sie "nicht zulässig".
Ziel der Regelung ist es, Beeinflussung oder auch nur den Anschein einer Bevorzugung zu vermeiden.
Nicht der Einzelbetrag zählt
Entscheidend ist nicht der Beitrag einzelner Eltern, sondern der Gesamtvorteil für die Lehrkraft.
Sammelt eine Klasse beispielsweise 150 Euro und kauft davon einen Gutschein oder ein hochwertiges Geschenk, kann der Lehrer dieses nicht annehmen. Erlaubt sind "lediglich orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten geringen Wertes".
Die rechtliche Verantwortung trägt der Lehrer. Im Zweifel empfiehlt die Bildungsdirektion, auf die Annahme zu verzichten oder die Schulleitung einzubeziehen.
Es seien keine Fälle bekannt, in denen wegen unzulässiger Geschenke Disziplinarverfahren gegen Lehrpersonen eingeleitet oder dienstrechtliche Maßnahmen gesetzt worden seien.
Was passiert, wenn der Gutschein da ist?
Zwei Situationen, zwei unterschiedliche Risiken – und in beiden Fällen nur ein sicherer Weg.
Lehrkraft nimmt den Gutschein an
Bewusste Annahme trotz Wissen um das Verbot
Gutschein liegt anonym am Pult
Kein Absender, keine Möglichkeit zur Ablehnung vor Ort
Sozialer Druck beim Sammeln?
"Ich gehe davon aus, dass den meisten Eltern dieses Gesetz nicht bekannt ist", meint Michael Tagger vom Landeselternverband.
In Eltern-Gruppen werden vor Schulschluss häufig Sammelaktionen für ein gemeinsames Geschenk organisiert. Dabei kann bei einzelnen Eltern durchaus das Gefühl entstehen, sich beteiligen zu müssen oder nicht zu knauserig wirken zu dürfen.
Laut Tagger gibt es keinen generellen sozialen Druck. "Es ist jedem freigestanden, einen Beitrag zu leisten oder eben nicht." Wer nicht mitsammeln will, muss das nicht extra begründen. Meist organisieren die Klassenelternvertreter das Geschenk. Teilweise werde das sogar bereits zu Beginn des Schuljahres besprochen.
Kleine Aufmerksamkeit statt großer Gutschein
Die Bildungsdirektion empfiehlt persönliche und symbolische Formen des Dankes. Dazu zählen etwa selbst gestaltete Karten, Erinnerungsalben, Zeichnungen sowie Blumen oder Pralinen als ortsübliche Aufmerksamkeit geringen Wertes.
Nach Erfahrung von Elternvertreter Michael Tagger stehen zum Schulschluss kleine Zeichen der Wertschätzung im Mittelpunkt. "Manchmal ein schöner Blumenstrauß, eine persönliche Karte oder ein kleines selbst gemachtes Geschenk von den Kindern – immer im Rahmen der Wertschätzung und des Dankes."
Jetzt abstimmen: Ihre Meinung ist gefragt
Eine Möglichkeit ist, nur einen Teil des gesammelten Geldes für eine kleine Aufmerksamkeit zu verwenden. Über die weitere Verwendung – etwa für die Klassenkassa oder eine Sachspende an die Schule – können die Eltern gemeinsam entscheiden.
"Der Dank sollte jedenfalls so erfolgen, dass für Lehrpersonen keine dienstrechtlich heiklen Situationen entstehen und keine Erwartungen, Verpflichtungen oder Ungleichbehandlungen daraus abgeleitet werden können", so die Bildungsdirektion.
Lehrergeschenke: Was ist erlaubt?
Die einfache Übersicht zum Schulschluss: Was ist eher unproblematisch, was sollte man lieber lassen?
✓ Meist unproblematisch
- 🌷Blumen
- 🍫Pralinen oder Schokolade
- 💌Persönliche Karte
- ✂️Selbstgebasteltes oder Zeichnungen
✕ Problematisch oder unzulässig
- 💶Bargeld
- 🎟️Gutscheineunabhängig vom Wert
- 🎁Geschenke mit höherem Gesamtwert
- 👥Gemeinschaftsgeschenke mit hohem Gesamtwert
(VOL.AT)