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Nicht deklariertes Bargeld in Nigeria: Anklage gegen Österreicher – erster Auftritt vor Gericht

Symbolbild: Vor dem Federal High Court in Lagos wird über eine Anklage gegen einen österreichischen Staatsbürger verhandelt. Die Person ist auf dem Bild unkenntlich gemacht.
Symbolbild: Vor dem Federal High Court in Lagos wird über eine Anklage gegen einen österreichischen Staatsbürger verhandelt. Die Person ist auf dem Bild unkenntlich gemacht. ©EFCC/Press Release, Google Maps
Ein Fall, der zunächst mit einer Kontrolle am Flughafen begann, beschäftigt nun ein Gericht in Nigeria. Gegen einen österreichischen Staatsbürger wurde Anklage erhoben – die Behörden halten sich mit Details zurück. Was bisher bekannt ist und wie es nun weitergeht.

Die nigerianische Anti-Korruptionsbehörde Economic and Financial Crimes Commission (EFCC) hat Anklage gegen einen österreichischen Staatsbürger erhoben, der Mitte Dezember am Flughafen von Lagos mit nicht deklariertem Bargeld festgenommen worden war. Bei dem Mann handelt es sich laut VOL.AT-Recherchen um einen Textilunternehmer aus Vorarlberg.

Anklage

Wie die nigerianischen Medien Premium Times und The Guardian übereinstimmend berichten, wurde der Mann am 9. Jänner vor Richter Yelim Bogoro am Federal High Court in Lagos angeklagt. Die Anklage wurde von der Lagos Zonal Directorate 2 der EFCC eingebracht und umfasst zwei Punkte wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das nigerianische Geldwäschegesetz.

Vorwurf: Nicht deklarierte Bargeldbeträge

Nach Angaben der EFCC soll der Österreicher am 13. Dezember am Murtala Muhammed International Airport insgesamt 800.575 US-Dollar sowie 651.505 Euro bei sich gehabt haben, ohne diese Beträge ordnungsgemäß beim nigerianischen Zoll zu deklarieren. Der Mann wollte verschiedenen Berichten zufolge mit einer Maschine der Fluglinie Emirates nach Dubai ausreisen.

Premium Times berichtet unter Berufung auf die Ermittlungsbehörden, dass der Beschuldigte im Rahmen einer Routinekontrolle am Schalter für Bargelddeklarationen angehalten und anschließend vom nigerianischen Zoll an die EFCC übergeben wurde.

Anklage nach Geldwäschegesetz

Wie The Guardian schreibt, stützt sich die Anklage auf Abschnitt 3 Absatz 5 des nigerianischen Money Laundering (Prohibition and Prevention) Act, 2022. Demnach stellt das Versäumnis, größere Bargeldsummen gegenüber den Zollbehörden zu deklarieren, eine strafbare Handlung dar.

Beide Anklagepunkte beziehen sich laut den Berichten darauf, dass die US-Dollar-Summe sowie der Euro-Betrag getrennt nicht angegeben worden seien.

Angeklagter plädiert auf "nicht schuldig"

Nach übereinstimmenden Berichten von Premium Times und The Guardian bekannte sich der Angeklagte bei der Verlesung der Anklagepunkte "nicht schuldig".

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Verhandlungstermin, um ihren Fall darzulegen, und ersuchte das Gericht, den Beschuldigten bis auf Weiteres in einer Justizvollzugsanstalt unterzubringen. Die Verteidigung brachte einen Antrag auf Kaution ein.

Wie The Guardian weiter berichtet, erklärte die Staatsanwaltschaft, sie benötige Zeit zur Stellungnahme zum Kautionsantrag. Richter Bogoro vertagte das Verfahren daraufhin auf den 16. Jänner 2026, an dem über den Antrag entschieden werden soll.

Die Angaben wurden vom Sprecher der EFCC, Dele Oyewale, bestätigt, wie Premium Times berichtet.

Verfahren rechtlich offen

Mit der Anklageerhebung ist das Verfahren nun in ein gerichtliches Stadium eingetreten. Über Schuld oder Unschuld des Angeklagten ist damit noch nicht entschieden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(VOL.AT)

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