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NÖ fördert Notruftelefon für pflegebedürftige Personen

Das Land Niederösterreich fördert sogenannte Notruftelefone für ältere kranke oder pflegebedürftige Menschen.
Das Land Niederösterreich fördert sogenannte Notruftelefone für ältere kranke oder pflegebedürftige Menschen. ©APA/dpa/Karl-Josef Hildenbrand (Symbolbild)
Das Land Niederösterreich fördert ein Notruftelefon, welches älteren kranken oder pflegebedürftigen Personen, welche alleine leben, an 365 Tagen im Jahr Sicherheit rund um die Uhr bieten soll.

Im Notfall soll durch einen einfachen Druck am Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette ein automatischer Notruf ausgelöst werden. Knapp 23.000 Monatsmieten wurden im vergangenen Jahr vom Land Niederösterreich gefördert.

Notruftelefon in NÖ für pflegebedürftige Personen gefördert

"Ältere alleinlebende Personen fühlen sich in vielen Situationen im Alltag unsicher. Das Notruftelefon soll ihnen Sicherheit geben. Immer wieder hört man von Personen die beispielsweise gestürzt sind und nicht zum Telefon gekommen sind, hier kann das Notruftelefon unter Umständen sogar Leben retten. Ich freue mich, dass das Land Niederösterreich diese Armbänder oder Halsketten finanziell fördert", so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Klassisches oder mobiles Notruftelefon kann gewählt werden

Bei den meisten Anbietern kann man zwischen dem Notruftelefon classic und dem mobilen Notruftelefon wählen. Während das stationäre Notruftelefon für Sicherheit zu Hause sorgt, kann mit dem mobilen Notruftelefon zusätzlich auch unterwegs, also außerhalb der eigenen vier Wände, im Garten, bei Einkäufen, etc. ein Notruf abgesetzt werden und über den mobilen Handsender mit der Notrufzentrale Kontakt aufgenommen werden.

Antrag auf Kostenübernahme für Notruftelefon bei Trägervereinen

"Das Notruftelefon kann über die Trägerorganisationen der sozialen Dienste angemietet werden und wurde im Jahr 2021 unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Mietkostenzuschuss von 21,03 Euro gefördert", so Teschl-Hofmeister. Der Antrag auf Übernahme der Mietkosten eines Notruftelefons ist im Wege der Trägerorganisationen einzubringen. Trägerorganisationen sind derzeit Hilfswerk NÖ, Volkshilfe NÖ, Caritas der Diözese St. Pölten, Caritas der Erzdiözese Wien und das Österreichische Rote Kreuz Landesverband NÖ.

Voraussetzungen für Zuschuss zu Mietkosten für Telefon von Land NÖ

Voraussetzungen für einen Mietkostenzuschuss sind ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich, das Nettohaushaltseinkommen darf die Einkommensgrenzen für die Fernsprechgrundgebührenbefreiung des Gebühren Info Service (GIS) in der jeweils geltenden Höhe nicht überschreiten und die Bestätigung des Hausarztes über die Notwendigkeit eines Notruftelefons.

(Red)

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