Vorarlberger von Tänzerin in Diepoldsau erschossen: Prozess gestartet
Ein tödlicher Vorfall aus dem September 2023 beschäftigt nun das Kreisgericht Rheintal in Altstätten (Schweiz): Eine 40-jährige Frau soll einen 43-jährigen Vorarlberger erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr laut einem Bericht von "20 Minuten" vorsätzliche Tötung vor.
Treffen eskaliert in Wohnung in Diepoldsau
Laut Anklage lernten sich die Beschuldigte und das spätere Opfer Anfang September 2023 in einer Tabledance-Bar in Vorarlberg kennen. In den folgenden Tagen standen sie regelmäßig in Kontakt und trafen sich mehrfach.
An einem Montag Mitte September kam es schließlich zu einem Treffen in der Wohnung des Österreichers in Diepoldsau im Kanton St. Gallen. Laut Staatsanwaltschaft verbrachten beide mehrere Stunden gemeinsam, konsumierten Alkohol und hatten einvernehmlichen Kontakt.
Schuss aus kurzer Distanz
Gegen 22.30 Uhr soll die Frau zur geladenen und ungesicherten Pistole des 43-Jährigen gegriffen haben, die sich in unmittelbarer Nähe befand. Anschließend gab sie laut Anklage einen gezielten Schuss auf den Kopf des Mannes ab.
Der Österreicher erlitt schwerste Verletzungen. Trotz rasch eingeleiteter Rettungsmaßnahmen starb er kurze Zeit später.
Notruf und Festnahme
Unmittelbar nach der Schussabgabe alarmierte die Frau Hilfe. Da sie die Notrufnummer nicht kannte, suchte sie zunächst online nach Notfällen in der Schweiz und kontaktierte zudem einen Taxifahrer, der die Polizei verständigen sollte.
Kurz darauf erreichte sie selbst den Notruf. Der Mann wurde noch reanimiert, verstarb jedoch rund eine halbe Stunde nach dem Vorfall.
Die Beschuldigte kam in Untersuchungshaft und befindet sich derzeit im vorzeitigen Strafvollzug.
Drei mögliche Szenarien vor Gericht
Das Gericht muss nun klären, welche Version des Geschehens zutrifft. Laut Anklage kommen mehrere Szenarien infrage:
- Vorsätzliche Tötung: Die Frau handelte bewusst und nahm den Tod des Österreichers in Kauf.
- Notwehr: Es kam zu einem körperlichen Konflikt, in dessen Verlauf der Schuss fiel.
- Fahrlässigkeit: Die Frau griff zur Waffe, ohne deren Zustand zu kennen.
Welche Version als plausibel gilt, wird im Prozess entschieden.
Mögliche Konsequenzen
Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung droht laut Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Zusätzlich steht ein Landesverweis von sieben Jahren im Raum.
(VOL.AT)