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Ortstaxe: Vermieter auf Airbnb und Co. müssen in Vorarlberg auch Steuern zahlen

Der private Gästezimmermarkt wird auch in Vorarlberg zunehmend zum Thema.
Der private Gästezimmermarkt wird auch in Vorarlberg zunehmend zum Thema. ©VOL.AT/Steurer, AFP
Schwarzach - Wer in Österreich ein Zimmer an Touristen vermietet, muss eventuell eine Ortstaxe zahlen. Dies gilt auch für Private, die ihr Zimmer über diverse Portale anbieten. Die Portale zeigen sich jedoch nur begrenzt kooperativ.

Hotelbetreiber und Pensionen kennen sie, die Ortstaxe. Pro Buchung eines Gästezimmers, unabhängig von der Anzahl der Personen oder Übernachtungen, kann eine Gemeinde eine Abgabe einheben. Dies gilt an sich auch für Private, die ihr Zimmer über Airbnb oder vergleichbare Portale anbieten. Nur, diese nicht gewerbsmäßigen Vermieter sind den Gemeinden meist nicht bekannt. Und nicht jeder von ihnen entrichtet die Steuer.

Wien denkt Klagen an

In Wien hat man bereits reagiert, hier liegt die Ortstaxe von 2,46 bis 2,77 Prozent. Die Bundeshauptstadt vermutet einen Steuerverlust von einer halben Million Euro pro Jahr, mehrere tausend Zimmer werden von Privaten online feilgeboten. Daher fordert die Stadt die Herausgabe der Daten, andernfalls droht man mit Klagen. Vor allem liegt man mit einigen Anbietern im Clinch, wer die Ortstaxe einheben soll.

Streit wer Steuern einhebt

Die Stadt Wien will dies selbst tun und fordert die Daten der Vermieter und Gäste. Ihr geht es dabei auch darum, von Steuergeldern finanzierte Sozialwohnungen vom Markt nehmen zu können. Einige der 16 Portale, darunter Airbnb, wollen diese nicht herausgeben und die Ortstaxe selbst einheben und gesammelt an Wien überweisen.

Airbnb beschäftigt auch Vorarlberg

Die privaten Zimmervermietungen sind zwar vor allem in den Großstädten etabliert – doch werden sie auch zunehmend in Vorarlberg zum Thema, bestätigt auch Geschäftsführer Otmar Müller vom Gemeindeverband. Harald Furtner, Geschäftsführer der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer, sieht gegenüber der APA ebenfalls kein großes Problem, man könne das Thema “aber auch nicht ganz links liegen lassen”. Denn grundsätzlich sei das zusätzliche Angebot von über 300 Unterkünften im Land nichts Schlechtes, es brauche aber gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen.

Tourismusgesetz wird angepasst

Sowohl Furtner als auch Müller verweisen hier auf die geplante Novelle des Vorarlberger Tourismusgesetzes, die der Landtag voraussichtlich im Oktober beschließen könnte. Diese könnte eine Meldeverpflichtung der Betreiber beinhalten, erwartet Furtner. Müller erwartet von ihr zumindest die Schaffung eines Spielraums für die Gemeinden, um mit den privaten Vermietern Lösungen finden zu können.

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