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Parteienförderungsgesetz: Alle Parteien dafür

Parteien haben sich geeinigt
Parteien haben sich geeinigt ©VOL.AT/Paulitsch
Der Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags hat am Mittwoch einstimmig das neue Parteienförderungsgesetz beschlossen.
So geht es mit den neuen Regeln weiter
Opposition will Auflösung der ÖVP-Vereine

Es verkürzt den Wahlwerbezeitraum von vier auf drei Wochen und beschränkt Wahlplakate und Wahlwerbungskosten. Die Parteien müssen jährlich umfassend Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen, der Landesrechnungshof erhält dazu Prüfrechte. Endgültig beschlossen werden soll das neue Gesetz kommenden Mittwoch im Landtag, in Kraft treten am 1. Jänner 2023.

Weniger Wahlplakate

Neben der Verkürzung des Wahlwerbezeitraums dürfen künftig höchstens 300 mobile Wahlplakate eingesetzt werden, davon maximal 50 Großplakate. Pro Wahlberechtigtem dürfen die Parteien höchstens 2,50 Euro ausgeben, zusätzlich 0,35 Euro pro Wahlberechtigtem für den Vorzugsstimmen-Wahlkampf einzelner Kandidierender. Binnen vier Monaten nach der Landtagswahl müssen die Parteien einen Wahlwerbungsbericht erstatten.

Offenere Finanzen

Im jährlichen Rechenschaftsbericht müssen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Landesparteien samt nahestehenden Organisationen und Beteiligungsunternehmen angegeben werden. Auch Erträge aus Spenden, Inseraten und Sponsorings sind künftig detailliert auszuweisen. Verstöße werden durch Rückforderung der Förderungen sanktioniert. Der Landesrechnungshof erhält die Befugnis, die Parteien zu prüfen.

"Neue Maßstabe gesetzt"

Grünen-Klubobfrau Eva Hammerer sprach von einem Meilenstein in Sachen Transparenz und saubere Politik - Vorarlberg habe jetzt das strengste Parteienförderungsgesetz Österreichs. Für ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück ist die nun beschlossene Reform auch ein Beispiel dafür, "wie im Land konstruktiv an gemeinsamen Lösungen gearbeitet wird".

"Hier werden neue Maßstäbe gesetzt, das ist ein Meilenstein, auf den wir stolz sein können, und zeigt, wie wichtig konstruktive Oppositionsarbeit ist", so NEOS-Klubobfrau Sabine Scheffknecht in einer Aussendung. "Diskussionsbedarf" sehe sie noch bei der Frage der Vereinskonstruktionen.

Für FPÖ-Klubobmann Christof Bitschi ist das neue Gesetz "ein längst notwendiger Schritt für mehr Transparenz und Kontrolle". Jetzt gehe es darum, auch die Kontrollrechte des Landtages auszubauen, bezog er sich auf die derzeitigen Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen für U-Ausschüsse. Auch SPÖ-Angeordnete Manuela Auer sprach von einem Meilenstein, der nach intensiven Verhandlungen endlich erreicht worden sei.

Die wichtigsten inhaltlichen Eckpunkte des Gesetzesentwurfes im Überblick:

  • Verkürzung des Wahlwerbezeitraums für die Landtagswahl von vier auf drei Wochen; das betrifft insbesondere Plakatwerbung, Inserate, Werbeeinschaltungen und Postwurfsendungen
  • Einführung einer Obergrenze für mobile Wahlplakate: diese beträgt in Zukunft 300 Stück; davon dürfen maximal 50 Stück Großplakate sein (16-Bogen)
  • Einführung einer Wahlwerbekostenobergrenze: Diese liegt in Zukunft bei 2,50 Euro pro Wahlberechtigtem; um Vorzugsstimmen-Wahlkämpfe auch weiterhin in einem bestimmten Umfang zu ermöglichen, soll es den Parteien erlaubt sein, zusätzlich 0,35 Euro pro Wahlberechtigtem für Wahlwerbung auszugeben, die auf einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgestimmt ist
  • Erstattung eines Wahlwerbungsberichts für die Landtagswahl innerhalb von vier Monaten nach dem Wahltag (Bund: sechs Monate)
  • Angabe aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Landesparteien im Rechenschaftsbericht
  • Veröffentlichung aller Einnahmen aus Spenden, Inseraten und Sponsorings der Landesparteien, ihrer Gliederungen und nahestehender Organisationen sowie allfälliger Beteiligungsunternehmen im Rechenschaftsbericht und auf der Homepage der Landesparteien
  • Einführung konkreter Prüfrechte für den Landesrechnungshof unter Berücksichtigung jener des (Bundes-)Rechnungshofs
  • Rückforderungsmöglichkeit der Parteienförderung bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben

(APA/VOL.AT)

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