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Pflegeregress-Bestimmungen noch völlig unklar

der Pensionistenverband ortet erstes sachpolitisches Versagen der neuen Regierung.
der Pensionistenverband ortet erstes sachpolitisches Versagen der neuen Regierung. ©dpa; PVÖ
In zwei Tagen ist der Eigenregress für Heimbewohner Vergangenheit und die Bundesregierung war bis heute nicht in der Lage Übergangsbestimmungen zu formulieren, ärgert sich der Landessekretär des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg, Hubert Lötsch.

Er befürchtet ein erstes sachpolitisches Versagen der neuen Regierung. Damit wird eine unterstützenswerte Maßnahme diskreditiert und die Betroffenen vor unvollendete Tatsachen gestellt.

Eine Schonfrist für die neue Regierung in dieser Sache lässt PVÖ-Landessekretär Hubert Lötsch nicht zu. Kurz und Strache haben der Abschaffung des Pflegeregresses Ende Juni zugestimmt und zudem rund zwei Monate miteinander verhandelt. Gerade weil der Bund damals beschloss, den Ländern die notwendigen Übergangsbestimmungen vorzugeben, wäre eine Ausformulierung spätestens bei den Koalitionsverhandlungen planbar gewesen.

Viele Punkte unklar

Weil man das nicht tat, fischen die Betroffenen und Behörden beim Pflegeregress gleichermaßen im trüben Wasser, bescheinigt der PVÖ Vorarlberg. Zum einen herrsche Unklarheit darüber, wie mit dem Pfandrecht umgegangen werde. Zum anderen sei noch vollkommen offen, was mit laufenden Verfahren passiere, die mit 31.12.2017 noch nicht abgeschlossen sind und über keinen rechtskräftigen Bescheid verfügen. Schlimmer sei aber, dass es Auffassungsunterschiede zwischen Land Vorarlberg und den Heimbewohnern gebe, was als Einkommen zur Deckung der Heimkosten herangezogen wird.

PVÖ-Lötsch befürchtet, dass mit einer solchen Politik mehr Verwaltungsaufwand für die Behörden geschaffen und die Bevölkerung unnötig verunsichert werde. Denn aus Sicht des PVÖ sind die Heimbewohner und Angehörigen gut beraten, wenn sie sich bei Bezirkshauptmannschaften und Landesverwaltungsgerichten beschweren, solange bis die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung klare und nachvollziehbare Regelungen erlässt. Damit werden aber die Regierungsvorhaben nach mehr Verwaltungseffizienz und Bürgerfreundlichkeit ad absurdum geführt, bedauert Lötsch die Passivität der Bundesregierung abschließend.

(red)

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