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Tödlicher Schuss in Diepoldsau: Was am Prozesstag gesagt wurde – und was die Familie durchleben musste

In diesem Haus in Diepoldsau fiel der tödliche Schuss.
In diesem Haus in Diepoldsau fiel der tödliche Schuss. ©VOL.AT/Phillip Plesch
Ein 43-jähriger Vorarlberger starb im Herbst 2023 in seiner Wohnung in Diepoldsau. Eine 40-jährige Ungarin soll ihn erschossen haben. Am Mittwoch verhandelte das Kreisgericht Rheintal in Altstätten den Fall. Das Urteil folgt am Donnerstag.

Die Angehörigen des Mannes sind aus Vorarlberg angereist. Mehr als ein Dutzend. Im Wartebereich fließen schon vor Verhandlungsbeginn Tränen. Die Stimmung ist gedrückt.

Was sie an diesem Tag hören werden, ist schwer zu ertragen.

Wie alles begann

Der Vorarlberger lernte die Ungarin Anfang September 2023 in einer Tabledance-Bar in Bregenz kennen, in der sie als Tänzerin arbeitete. Die beiden trafen sich danach mehrmals. Er habe sie geliebt, sagt sie. Er habe ihr nach wenigen Tagen einen Heiratsantrag gemacht und sie in seine Familie aufnehmen wollen.

Drei Wochen nach dem Kennenlernen war er tot.

Der Abend der Tat

Am Tattag rief er sie an. Sie wollte zunächst nicht kommen. Er überredete sie, schickte ein Taxi.

In seiner Wohnung tranken sie Wein und hatten Sex. Laut Nachbarn gab es vor dem Schuss Streit. Auf dem Sofa griff die Frau dann zu seiner Pistole – sie lag geladen auf dem Couchtisch – und schoss dem Vorarlberger in den Kopf.

Er starb kurz darauf an seinen Verletzungen.

Die Angeklagte alarmierte danach den Notruf. Erste Hilfe leistete sie keine.

Notwehr, Vorsatz oder Fahrlässigkeit?

Das Gericht muss klären, wie es zur Schussabgabe kam. Drei Szenarien stehen im Raum: vorsätzliche Tötung, fahrlässige Tötung oder Notwehr. Von der Antwort hängt das Strafmaß ab.

Welche Aussage der Angeklagten die Staatsanwältin als zentralen Beweis wertet – und was beim Schlusswort im Gerichtssaal eskalierte, lesen Sie mit VOL.AT+.

Außerdem: Warum der Antrag des Verteidigers die Familie fassungslos zurückließ.

Die Angeklagte: "Ich hatte Angst, dass ich sterbe"

Vor Gericht schildert die 40-Jährige, was in jener Nacht passiert sein soll.

Er habe ihr beim Sex Mund und Nase zugehalten. Nicht zum ersten Mal – aber diesmal habe sie keine Luft mehr bekommen. Sie habe auf seinen Rücken geschlagen. Nichts habe genützt.

Da habe sie die Pistole auf dem Tisch gesehen.

"Ich musste den Arm strecken, um sie zu ergreifen", sagt sie. Ob sie bewusst abgedrückt habe? "Ja, damit er mich loslässt." Warum sie auf den Kopf gezielt habe? "Ich weiß es nicht."

Unter Tränen: "Ich wollte ihn nicht töten. Ich wollte, dass er mich loslässt."

Ihr Verteidiger verlangt Freispruch und sofortige Entlassung. Sie habe in Notwehr gehandelt – keine Luft, kein Ausweg, keine Zeit zum Überlegen. Er wog 76 Kilo, sie 50.

Diese Forderung trifft die Angehörigen hart. Mehrere verlassen den Saal.

Die Staatsanwaltschaft: "Sie handelte mit dem Willen zu töten"

Die Staatsanwältin glaubt der Darstellung nicht.

Die Pistole musste ergriffen, ausgerichtet und positioniert werden. Statt in die Luft zu schießen oder zu warnen, zielte die Frau auf den Kopf. "Wer unter solchen Umständen abdrückt, handelt nicht in Notwehr."

Auch die geschilderte Atemnot zweifelt die Anklage an. Ein Mann, der unten liegt, könne einer Frau nicht mit einer Hand gleichzeitig Mund und Nase luftdicht verschließen. "Sie hätte nur den Kopf drehen müssen."

Zusätzlich belastend: Gut eine Woche vor der Tat war die Angeklagte in einem Schießstand. In der Wohnung des Opfers hatte sie schon einmal eine Waffe in der Hand und abgedrückt – die Waffe versagte damals. Sie wusste, wie man abdrückt.

Ihr Fazit: "Sie handelte mit dem Willen zu töten."

Forderung: zwölf Jahre Haft, zehn Jahre Landesverweis.

Der Anwalt der Familie schließt sich der Forderung nach Verurteilung an und verlangt 100.000 Franken Genugtuung für die Hinterbliebenen.

Was nach der Tat protokolliert wurde

Das Verhalten der Angeklagten unmittelbar nach der Tat spielt im Prozess eine wichtige Rolle.

Sie leistete keine Erste Hilfe. Sie suchte zunächst im Internet nach der Schweizer Notrufnummer. Als die Rettungskräfte eintrafen und die Reanimation abgebrochen wurde, machte sie Aussagen, die von Polizisten protokolliert wurden.

Diese Sätze werden an diesem Mittwoch im Gerichtssaal verlesen.

Die Staatsanwältin zieht daraus einen klaren Schluss: "Sie hat nie aufrichtige Reue gezeigt."

Der Moment, der den Saal erschüttert

Beim Schlusswort wendet sich die Angeklagte an die Familie des Vorarlbergers.

"Mir tut es leid. Ich kann es leider nicht ungeschehen machen."

Für einen der Brüder ist das zu viel. Er ruft laut "Halt's Maul!" in den Saal – und verlässt ihn.

Die Angeklagte spricht weiter, die Stimme brüchig. "Heute wäre ich schlauer." Dann: "Ich bin fix und fertig."

Es ist nicht das erste Mal an diesem Tag, dass Angehörige den Raum verlassen müssen.

Urteil am Donnerstag um 15.00 Uhr

Das fünfköpfige Richtergremium zieht sich zur Beratung zurück.

Das Urteil wird am Donnerstag, 26. März 2026, um 15.00 Uhr verkündet.

Für die Familie des Vorarlbergers ist es ein weiterer Tag des Wartens.

VOL.AT berichtet.

(VOL.AT)

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